Verhaftete Tierschützer: Berger gesteht Fehler ein

(c) APA (Roland Schlager)
  • Drucken

Aus „registrierungs-technischen Gründen“ sei ein Grüner Gemeinderat im Strafakt fälschlicherweise als erster Beschuldigter genannt worden, so die Justiz-Ministerin.

Wiener Neustadt (gr). Bei der Erstellung des Strafakts gegen zehn mutmaßlich radikale Tierschützer seien Fehler passiert, gibt Justizministerin Maria Berger in einem Brief an Madeleine Petrovic, Chefin der niederösterreichischen Grünen, zu. Dass der Grüne Gemeinderat Matthis P. aus Gumpoldskirchen, der gar keinen Bezug zu Tierschutzorganisationen hat, als erster Beschuldigter genannt wurde, sei zufällig, aus „registrierungstechnischen Gründen“ passiert. P. ist bisher auch weder einvernommen noch von Ermittlungen gegen ihn informiert worden – im Gegensatz zu jenen zehn Beschuldigten, die seit mehr als zwei Wochen in verschiedenen Justizanstalten in Untersuchungshaft sitzen.

Der besondere Fehler liegt darin, dass das Landesgericht Wiener Neustadt in der Angelegenheit eben deshalb zuständig ist, weil P. als erster im Akt aufscheint. Das sei auch in der Absicht der ermittelnden Behörden gelegen, weil dieses als relativ streng bekannte Gericht eher Zwangsmaßnahmen wie Hausdurchsuchungen und Untersuchungshaft genehmigen würde als andere, vermutet der Landesgeschäftsführer der niederösterreichischen Grünen, Thomas Huber. Auf Nachfrage der Justizministerin und der Oberstaatsanwaltschaft soll P.s Name nun aus dem Akt genommen werden.

Heute weitere Haftverhandlung

In Wiener Neustadt findet heute, Freitag, die zweite Haftverhandlung gegen die zehn am 21. Mai festgenommenen festgenommenen Tierschützer statt. Die Staatsanwaltschaft drängt darauf, die Untersuchungshaft zu verlängern; der Tatverdacht hätte sich durch Auswertung der bei Hausdurchsuchungen gefundenen Daten noch erhärtet, sagt Erich Habitzl, Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Den zehn Beschuldigten wird Kriminelle Organisation nach Paragraph 278a Strafgesetzbuch vorgeworfen. Sie sollen durch Buttersäureattentate und Brandanschläge gegen Kleiderhandelsketten und Tierfarmen über 600.000 Euro Schaden verursacht haben.

Scharfe Kritik von Amnesty International

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International hat dem Staatsanwalt unterdessen in einer mehrseitigen Stellungnahme eine Reihe von Bedenken im Zusammenhang mit der Verhaftung der Tierschützer mitgeteilt. Das berichtet das ORF Radio. Hauptkritikpunkt ist demnach, dass der Strafgesetz-Paragraf zur Organisierten Kriminalität den Tierschützer zum Vorwurf gemacht wird. Diese Bestimmungen seien nach dem Anschlag vom 11. September 2001 im Rahmen der Terrorismusbekämpfung eingeführt worden. Österreich habe da "sehr weitrechende Gummiparagraphen hineingeschrieben, die immer in Gefahr waren, missbraucht zu werden."

("Die Presse", APA, Red.)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.