Für Strafrechtsprofessor Schwaighofer ist die dreijährige Haftstrafe für Ex-Innenminister Strasser "zu streng".
Der „Prozess des Jahres“ ist am Montag mit einem Schuldspruch zu Ende gegangen. Laut dem Obersten Gerichtshof habe sich der frühere Ex-Innenminister Ernst Strasser der Bestechlichkeit schuldig gemacht und sei dafür mir drei Jahren Haft zu bestrafen. Ein „zu strenges Urteil“, wie Strafrechtsprofessor Klaus Schwaighofer am Dienstag im Ö1-„Morgenjournal“ meinte.
Denn, so die Argumentation des Innsbruckers, man müsse bedenken, dass bei einem Strafrahmen von sieben Jahren für einen Unbescholtenen knapp die Hälfte schon sehr viel sei, so Schwaighofer. Hinzu komme, dass Strasser damals zwar Delegationsleiter im Europäischen Parlament war, er dort allerdings nur bescheidenen Einfluss gehabt habe. Überhaupt sei Strasser „letztlich von den Journalisten hineingelegt worden“ und es sei kein Geld geflossen, betont der Strafrechtler. Für Schwaighofer wäre daher zumindest eine teilbedingte Strafe angemessen gewesen.
Angesprochen auf einen etwaigen „Promi-Bonus“ vor Gericht, sagte der Rechtsexperte, er können diesen nicht erkennen. Eher sei das Gegenteil der Fall. Doch dass eine strengere Strafe für Prominente eine höhere Wirkung der Generalprävention hat, könne man wissenschaftlich in keiner Weise feststellen. Abschreckender wirke die Gefahr, erwischt zu werden.
Schwaighofers Ansicht ähnelt jener von Strassers Anwalt Thomas Kralik. Auch er war am Vortag vor dem Fünf-Richter-Senat für eine mildere Strafe eingetreten. Auch er betonte, dass Strasser unbescholten und „keinerlei Gefahr für die Öffentlichkeit“ sei. Und er versuchte, die Schuld den Journalisten, die sich gegenüber Strasser als Lobbyisten ausgegeben hatte, umzuhängen. Denn die beiden hätten Strasser dazu gebracht, sich auf Gespräche mit ihnen über die EU-Gesetzgebung und Lobbying einzulassen. Weiters hätten sie ihm „ständig die Karotte vorgehalten“.
>> Nachlese: Die Gerichtsverhandlung im Live-Ticker
>> Bericht im Ö1-„Morgenjournal“
(Red.)