Der Verfassungsgerichtshof hat den steirischen Gemeinden eine Abfuhr erteilt. Der Landesgesetzgeber habe "weitgehenden" Gestaltungsspielraum.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat eine erste Tranche von Anträgen gegen steirische Gemeindefusionen entschieden und den Gemeinden dabei eine Abfuhr erteilt. Die Anträge wurden zurückgewiesen, das Höchstgericht betonte grundsätzlich: "Die Verfassung garantiert der einzelnen Gemeinde kein Recht auf 'ungestörte Existenz'." Der Landesgesetzgeber habe "weitgehenden" Gestaltungsspielraum.
Die in den Anträgen behauptete Verfassungswidrigkeit der Gemeindestrukturreform aus formalen Gründen, nämlich aufgrund fehlerhafter Kundmachung des Gesetzes bzw. der Verordnung, treffe nicht zu, wurde am Dienstag bei der Entscheidungsverkündung festgehalten.
Entschieden wurde bisher über die Anträge folgender Gemeinden: Waldbach, Ganz, Parschlug, Tragöß, Eisbach, Tauplitz, Pichl-Kainisch, Altenmarkt/Fürstenfeld, Etzersdorf-Rollsdorf, Saifen-Boden, St. Marein/Neumarkt, Rohrmoos-Untertal, Pichl-Preunegg, Etmißl, Raaba und Grambach. Zahlreiche weitere Anträge liegen noch vor.
(APA)