Der Haircut sei „verfassungswidrig“, so die Bayern. Der Verkauf des Südosteuropa-Netzwerks an einen US-Finanzinvestor ist währenddessen in der Zielgeraden.
Wien/München. „Bei Geld hört die Freundschaft auf.“ So fasste Bayerns Finanzminister Markus Söder in München das aktuelle Verhältnis zwischen der Republik Österreich und dem Freistaat Bayern zusammen. Und deshalb habe die mehrheitlich im Besitz von Bayern stehende BayernLB auch gegen das im Sommer von der österreichischen Regierung verabschiedete Hypo-Gesetz eine Klage eingebracht. Der heimische Verfassungsgerichtshof bestätigte am Donnerstag auch bereits den Erhalt der Klage.
Konkret geht es den Bayern um den für manche Gläubiger der Hypo enthaltenen Schuldenschnitt im Gesetz. So verlieren demnach alle nachrangigen Anleihen ihren Wert, obwohl es dafür eine Garantie des Landes Kärnten gibt. Mehrere Investoren – etwa die Oberbank oder die Uniqa – haben daher bereits Klagen angekündigt.
Ganz speziell zur Kasse gebeten wird jedoch die BayernLB. Sie als ehemalige Eigentümerin der Hypo Alpe Adria muss laut Gesetz auf eine Forderung gegenüber der Hypo in Höhe von 800 Mio. Euro verzichten sowie einen Kredit in Höhe von 1,5 Mrd. Euro bis zum Jahr 2019 zwangsweise stunden. Laut Söder sei dies „verfassungswidrig“. Im heimischen Finanzministerium nahm man die Klage betont gelassen zur Kenntnis.
Vorbereitung für Verkauf
Dort konzentrierte man sich zwar ebenfalls auf die Hypo, allerdings in einer anderen Sache. So tagte am Donnerstagabend die Hypo-Hauptversammlung, bei der die Übertragung des Südosteuropa-Netzwerks an die Republik Österreich beschlossen wurde. Dies ist die notwendige Vorbedingung, um das Balkangeschäft wie geplant zu verkaufen. Die restliche Bad Bank würde bei Österreich verbleiben.
Wie berichtet wird deswegen seit einigen Wochen exklusiv mit dem US-Finanzinvestor Advent verhandelt. Dem Vernehmen nach sollen diese Gespräche in der Zielgeraden sein, sodass in den kommenden zwei Wochen mit einem Abschluss zu rechnen sei. Advent will die Balkan-Hypo in der derzeitigen Struktur weiterführen. Eine öfters kolportierte Zerschlagung sei unmöglich, da die lokalen Bankenaufsichten damit drohten, in dem Fall auf die lokalen Teile der Bank zuzugreifen. Und dann würde auch die 2,5 Mrd. Euro schwere Garantie der Republik schlagend. (jaz/ag.)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.10.2014)