Verteidigung: "Pistorius nicht aus Gesellschaft entfernen"

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Der Verteidiger von Oscar Pistorius hat sich gegen eine Haftstrafe ausgesprochen. Er habe alles verloren und sei ein gebrochener Mann - und deshalb kein Mensch, den man "aus der Gesellschaft entfernen muss."

Im Prozess gegen Oscar Pistorius fordert die Verteidigung, dem Paralympics-Star das Gefängnis zu ersparen. Der 27-Jährige habe echte und tiefe Reue gezeigt und leide zutiefst darunter, dass er unter tragischen Umständen versehentlich seine Freundin Reeva Steenkamp erschossen hat, sagte seine Verteidiger Barry Roux am Freitag vor dem Obersten Gericht in Pretoria. Das Strafausmaß werde am Dienstag verkündet.

Pistorius sei ein gebrochenen Mann, erklärte Roux in seinem Abschlussplädoyer nach mehrtägigen Anhörungen zum Strafausmaß für die fahrlässige Tötung von Steenkamp in der Valentinsnacht des vergangenen Jahres. "Er hat alles verloren", sagte Roux. "Er hat einen Menschen verloren, den er liebte, seine Selbstachtung, die meisten seiner Freunde, all sein Geld." Direkt an die Richterin Thokozile Masipa gerichtet, fragte der Anwalt: "Ist das ein Mensch, den sie aus der Gesellschaft entfernen müssen? Wir sagen: Nein!"

Chronologie: Der Fall Oscar Pistorius

Der Sportler erschoss seine Freundin Reeva Steenkamp in der Nacht auf den Valentinstag 2013 durch eine geschlossene Badezimmertür. Er hatte die tödlichen Schüsse zwar nie bestritten, allerdings stets argumentiert, er habe sie für einen Einbrecher gehalten.

Anfang Septemer 2014 wird er der fahrlässigen Tötung für schuldig befunden. In dieser Woche legten Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Argumente zum Stafausmaß vor.

Das Strafausmaß im Prozess gegen den ehemaligen südafrikanischen Sprintstar Oscar Pistorius wird am kommenden Dienstag verkündet. Das teilte Richterin Thokozile Masipa am Freitag zum Abschluss der Anhörungen von Verteidigung und Anklage zu der nach deren Ansicht angemessenen Strafe mit. Staatsanwalt Gerrie Nel forderte eine Mindeststrafe von zehn Jahren Haft. Möglich wären laut südafrikanischem Recht bis zu 15 Jahre Haft, aber auch nur ein weit kürzerer Hausarrest. 

(APA/dpa/susa)

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