Österreichs Recht ist im Reisekoffer mit dabei

Die heimische Justiz kann selbst bei Delikten im Ausland zugreifen – wenn auch nicht immer.

Wien. Die Arme des heimischen Rechtsstaats reichen um den gesamten Globus. Denn auch wenn eine Straftat im Ausland begangen wird, kann der österreichische Rechtsstaat zugreifen – wenn auch mit Einschränkungen.

So reiche es, wenn der „Erfolg“ einer strafbaren Handlung in Österreich eintritt, erklärt im Gespräch mit der „Presse“ Strafrechtsprofessor Helmut Fuchs. Das erklärt sich am besten an einem Beispiel: Eine Briefbombe wird von München nach Wien geschickt. Obwohl der Täter in München handelte, gilt heimisches Strafrecht. Und zwar selbst dann, wenn die nach Wien adressierte Bombe noch bei der deutschen Post explodiert.

Aber man muss man sich im Ausland grundsätzlich nicht an die österreichischen Gesetze halten, nur weil man einen rot-weiß-roten Reisepass hat. Doch es gibt Ausnahmen: Delikte, die jemand als heimischer Beamter setzt, werden immer verfolgt. Das österreichische Strafrecht gilt überdies weltweit, wenn bei einem Delikt sowohl Täter als auch Opfer Österreicher mit Wohnsitz im Inland sind. Und dann gibt es noch explizit im Strafgesetzbuch aufgezählte Delikte, die rund um den Globus von österreichischen Gerichten verfolgt werden. Darunter fallen zum einen Delikte, die Österreich beeinträchtigen, also etwa Hochverrat. Zum anderen darf man als Österreicher auch im Ausland nicht schwere Delikte wie sexuellen Missbrauch begehen oder gar terroristische Taten setzen.

Auffällig ist, dass bei der Aufzählung der Delikte der Mord fehlt. „Das ist eine historische Lücke“, erzählt Fuchs: Man ging davon aus, dass Mord ohnehin überall strafbar ist. Und wenn ein Delikt sowohl in Österreich als auch am Tatort verboten ist, darf man als Österreicher ohnedies immer hier vor Gericht gestellt werden. Straffrei wäre die Tat nur, wenn man ein Land findet, in dem Mord nicht geahndet wird. Im Fall Klaushofer (s. oben) wurde der Täter nicht in Österreich wegen Mordes verurteilt, sondern ein entsprechendes Schweizer Urteil vollstreckt.

Unbestritten gelten die heimischen Gesetze im österreichischen Territorium, wobei der Begriff weit auszulegen ist. Auch Straftaten in österreichischen Flugzeugen oder auf Schiffen, die unter rot-weiß-roter Flagge fahren, sind vom heimischen Strafrecht voll umfasst.

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