Von Partnern in China gefertigte Pianos gelten nicht als selbst „hergestellt“.
Wien. Der Ton im Klaviergeschäft kann ein rauer sein, wie ein aktueller Fall am Obersten Gerichtshof zeigt. Konkurrenten erwirkten gegen ein Wiener Klavierunternehmen (W. GmbH) eine Einstweilige Verfügung. Streitpunkt war die Frage, ob man die von einem Dritten hergestellten Modelle als Eigenprodukte bewerben darf. Ein Thema, das nicht nur in der Klavierbranche, sondern auch in anderen Bereichen – etwa bei der Skiherstellung – eine wichtige Rolle spielt.
Die Vorgeschichte zum Klavierstreit: Ein seit 1910 bestehendes Unternehmen vertreibt neben Fremdmarken auch Klaviere der Eigenmarke W. Zumindest zwei der Modelle werden in Auftragsproduktion von einem chinesischem Unternehmen gefertigt. Eines davon geht auf den Plan des Geschäftsführers der österreichischen Firma zurück, dem anderen Modell liegt der Entwurf eines chinesischen Partners zu Grunde. Den Verlauf der Produktion überwacht der Geschäftsführer durch gelegentliche Besuche im chinesischen Werk.
Die Konkurrenz stieß sich nun daran, dass die W. GmbH ihre Klaviere in den Garantiescheinen als von ihr „hergestellt“ anpreist – und war damit vor Gericht erfolgreich. Denn, so die Höchstrichter, mit dem Ausdruck „selbst hergestellt“ sei es schlechthin nicht vereinbar, wenn die Auftragsfertigung durch ein anderes Unternehmen erfolgt. Zwar werde ein durchschnittlicher Kaufinteressent es für möglich und wohl auch wahrscheinlich halten, dass der „Hersteller“ einzelne Bestandteile zukauft: Aber zumindest der Zusammenbau der Teile bilde jedenfalls den Kern des Begriffs Herstellung. Daher verstoße die in den Garantiescheinen aufgestellte Behauptung gegen den lauteren Wettbewerb (4 Ob 42/08t).
„Herstellen“ im Ausland möglich
Zusätzlich wollte die Konkurrenz sicherheitshalber gleich noch die Behauptung verbieten, dass die Klaviere in Österreich hergestellt werden. Das wurde so zwar gar nicht gesagt; die Mitbewerber unterstellten die Behauptung aber dem beklagten Unternehmen. Doch das sah der OGH anders: Allein aus der Behauptung, etwas selbst herzustellen, könne der Durchschnittsverbraucher nicht automatisch schließen, dass ein Produkt im Inland erzeugt wurde. Eigene Produktionsstätten im Ausland, und zwar auch in den sogenannten Billiglohnländern, seien ein bekanntes Phänomen.