Humanitärer Aufenthalt: Praxis im Visier des VfGH

(c) (Fabry Clemens)
  • Drucken

Am Höchstgericht fand die erste öffentliche Verhandlung unter Neo-Präsident Holzinger statt.

Am 13. Juni hielt der Verfassungsgerichtshof eine öffentliche Verhandlung ab: Thema war die Praxis bei humanitären Aufenthaltsgenehmigungen. Es geht um die Frage, ob Betroffenen ein Antragsrecht auf eine humanitäre Niederlassungsbewilligung eingeräumt wird. Momentan wird diese Bewilligung nur von Amts wegen und nach Zustimmung des Innenministers gewährt

Der VfGH hat gegen diese Regelung verfassungsrechtliche Bedenken und leitete daher im Oktober 2007 ein Gesetzprüfungsverfahren ein. Auch bei der Verhandlung am Freitag äußerten die Richter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der momentanen Praxis. Es gab aber noch kein Urteil, dieses könnte noch bis zum Herbst auf sich warten lassen.

Dafür gab es am Freitag eine Premiere: Es war die erste öffentliche Verhandlung des Verfassungsgerichtshofs unter Vorsitz des neuen Präsidenten Gerhart Holzinger.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.