Missbrauch: Widerstand gegen Anzeigepflicht

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Gegner des Berger-Entwurfs formieren sich, doch Befürworter verweisen auf die Notwendigkeit der Reform.

WIEN. Die Experten eint eines: Sie betonen, das Beste für das Kind zu wollen. Doch was das Beste ist, darüber gehen die Meinungen auseinander. Die Gegner der von Justizministerin Maria Berger (SPÖ) geplanten Anzeigepflicht bei Gewalttaten gegen Kinder formierten sich jedenfalls am Montag: Das „Netzwerk Kinderrechte Österreich“ – eine Vereinigung von 27 Organisationen – sparte bei einer Pressekonferenz nicht mit drastischen Worten.

Udo Jesionek vom Verbrechensopferhilfe-Verband Weißer Ring warnte eindringlich vor dem Zerstören des Vertrauensverhältnisses zum Kind. „Eine Katastrophe“ ortete gar Georg Dimitz vom Berufsverband der Diplom-Sozialarbeiter. „Unsere Arbeit wäre in diesem Sinne nicht mehr möglich“, formulierte Christine Winkler-Kirchberger, oberösterreichische Jugendanwältin.

Die Novelle, für die die Begutachtungsfrist am Sonntag endete, sieht eine Änderung der Strafprozessordnung vor: Demnach müssen alle „Personen, denen die Pflege und Erziehung oder sonst die Sorge für die körperliche oder seelische Integrität des Minderjährigen obliegt“, Anzeige erstatten, wenn sie den Verdacht eines Missbrauchs oder Gewalt gegen Kinder hegen. Zwar gibt es bereits jetzt eine Anzeigepflicht für Personen, die beruflich mit Kindern zu tun haben: Man kann aber momentan von der Anzeige absehen, sofern das Wohl des Kindes eine andere Vorgangsweise erfordert.

Die Gegner des Berger-Entwurfs meinen nun, dass sich minderjährige Opfer nicht mehr Erwachsenen anvertrauen würden, wenn sie dadurch eine Anzeige gegen die Eltern auslösen würden. Auch wird argumentiert, dass Eltern dann mit den (von ihnen verletzten) Kindern erst gar nicht zum Arzt gehen würden, wenn dieser Anzeige erstatten muss. „Doch das ist eine Vermutung, die empirisch nicht belegbar ist“, widerspricht Rosa Logar, Geschäftsführerin der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie. Wenn Eltern mit dem Kind zum Arzt gehen, würden diese ohnedies nicht sagen, dass die Verletzungen von einer Misshandlung stammen.

Strafrecht „zu wenig genutzt“

„Wir begrüßen die Erweiterung der Anzeigenpflicht“, sagt Logar im Gespräch mit der „Presse“. Denn momentan „wird die Möglichkeit, die das Strafrecht bietet, zu wenig genutzt“. Wichtig sei jedoch, dass das Kind sofort Prozessbegleitung bekomme. Ähnlich fällt die Meinung von Maria Schwarz-Schlöglmann, Leiterin des Gewaltschutzzentrums Oberösterreichs, aus. Sie kritisiert den derzeitigen Umgang mit Anzeigepflichten: Dieser würde etwa bei Ärzten „sehr salopp“ gesehen. Ein weiteres Argument für die Anzeigepflicht bringt ein Kriminalist, der ungenannt bleiben möchte: Solange nur die Jugendwohlfahrt informiert werde, geschehe oft nichts, berichtet er aus der Praxis. Diese sei im Gegensatz zur Polizei nicht immer erreichbar und verfüge überdies nicht über die Methoden, mit der man Sachverhalte aufklären kann.

Ministerium plant Änderungen

Die Gegner des Entwurfs können aber hoffen: Im Justizministerium heißt es, dass Veränderungen vor dem Parlamentsbeschluss geplant seien. Dabei will man die kritischen Stimmen aus dem Begutachtungsverfahren berücksichtigen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.06.2008)

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