Trinkgeld: Steuerbefreiung am Prüfstand

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Der VfGH hielt am Freitag eine öffentliche Verhandlung ab.

Die Steuerbefreiung für das Trinkgeld beschäftigte am Freitag den Verfassungsgerichtshof (VfGH) in einer öffentlichen Verhandlung. Experten gehen überwiegend davon aus, dass der VfGH die 2005 eingeführte Ausnahmeregelung kippt. Denn sie bringt Kellnern einen Steuervorteil, den Selbstständige – aber auch andere Unselbstständige – nicht haben.

Das Urteil wird aber noch auf sich warten lassen und könnte erst im Herbst fallen. Ins Rollen gebracht hatte der Fall ein Croupier. Denn für sein „Trinkgeld“ – die sogenannte Cagnotte, die Casino-Gäste pauschal für alle Bediensteten hinterlassen – gilt die Steuerbefreiung nicht.  Der Croupier wollte aber auch keine Steuer für sein Trinkgeld zahlen und klagte.

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