Der Ex-Bawag-Vorstand Christian Büttner habe sich als einziger gegen Flöttl-Geschäfte quergelegt. Er sei sogar von Vorstandssitzungen ausgeschlossen worden.
Mit drastischen Worten hat der Verteidiger des angeklagten Ex-Bawag-Vorstands Christian Büttner in seinem Schlussplädoyer für seinen Mandanten einen Freispruch gefordert. "Machen sie aus Büttner keinen Verbrecher, das ist er nicht", sagte Erich Müller, der früher als Staatsanwalt tätig war. Büttner (51) habe als einziger Bank-Vorstand gegen weitere Geschäfte mit Wolfgang Flöttl gestimmt. Er habe die Bank nicht schädigen wollen und habe die Vertreter des ÖGB nicht falsch informiert, sondern nur seine falschen Informationen weitergegeben. Büttner sei in der Bank wegen seines Widerstands gegen die Flöttl-Geschäfte "isoliert" gewesen.
Oenb bestätigte: Kein Schaden
Müller hatte selber als Staatsanwalt im Jahr 1994 eine anonyme Anzeige zu den Flöttl-Geschäften in der Bawag behandelt. Als er nachforschen wollte "sind die Telefone heiß gelaufen", berichtete Müller. Als er Spitzenvertretern der Anklage die Unterlagen vorlegte, habe er in ihren erschrockenen Gesichtern gesehen, dass sie sich nicht trauten den Vorwürfen nachzugehen. Von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) sei daraufhin bestätigt worden, dass kein Schaden durch die Geschäfte entstanden sei. Daraufhin wurde von der Justiz nichts unternommen. Die Karibik-1-Geschäfte seien aber damals nicht genau geprüft worden, ist Müller noch heute überzeugt.
Isoliert und ausgeschlossen
Anders als die Justiz seien die Medien aber damals auf den Bawag-Managern "herumgetrampelt", nicht nur das Vater-Sohn-Geschäft sondern auch die Spekulationsgeschäfte an sich seien kritisiert worden. Bei Helmut Elsner und Johann Zwettler seien "ungeheure Ängste vor den stets zur Häme bereiten Medien" geblieben. Daher hätten die Bawag-Vorstandssitzungen zu den Flöttl-Geschäften auch den Charakter von Hinterzimmertreffen angenommen, von denen Büttner - nachdem er sich nach Bekanntwerden der Verluste 1998 quergelegt hatte - ausgeschlossen worden sei.
1997 habe Büttner versucht, bei den Vertretern der Bayerischen Landesbank in München - damals Miteigentümer der Bawag - zu urgieren, dass bei Elsner zu den Flöttl-Geschäften nachgefragt werde. Als aber Büttners Mitarbeiter Thomas Hackl Elsner davon informierte, sei er direkt Elsner unterstellt worden und damit "einen Schritt näher zu Gott" gekommen, schilderte Müller. Als Büttner im Oktober 1998 von dem ersten großen Verlust Flöttls erfuhr, habe er nicht mehr mitmachen wollen: "Büttner legt sich quer, er verlangt das einzig Richtige, einen Schlussstrich unter das Kapitel Flöttl". Büttner war im Vorstand aber überstimmt worden. Daraufhin sei er "isoliert" worden und bei den Sondervorständen zu den Flöttl-Geschäften nicht hinzugezogen worden.
Beim letzten großen Flöttl-Verlust Ende 2000 habe Büttner dann dem damaligen Aufsichtsratspräsidenten Günter Weninger gesagt: "Herr Präsident, Sie haben die Bank verloren". Gemeinsam mit seinen Vorstandskollegen Josef Schwarzecker und Hubert Kreuch wollte Büttner die Bilanz 2000 nicht unterschreiben. Nur die ÖGB-Garantie und die Versicherungen von KPMG-Wirtschaftsprüfer Robert Reiter hätten ihn umgestimmt. Bilanzen habe Büttner nicht gefälscht, betonte sein Verteidiger.
In der zuletzt von Staatsanwalt Georg Krakow präsentierten neuen Anklage wurden bei acht von neun der Angeklagten die schon bisher vorgeworfenen Schadensbeträge höher angesetzt. Lediglich bei Büttner hat sich der Schaden um etwa 93 Mio. Euro auf 351 Mio. Euro verringert. Büttner wird Untreue und Bilanzfälschung vorgeworfen, ihm drohen bis zu zehn Jahre Haft.
(APA)