Staatsanwalt: Alle Verfahren gegen Grasser eingestellt

(c) AP (Ronald Zak)
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Staatsanwalt Klackl sagte im U-Ausschuss zur Causa Innenministerium aus, dass gegen den Ex-Finanzminister keine Anklagen im Zusammenhang mit dem Fall Bawag erhoben wurden.

Die Staatsanwaltschaft hat sämtliche Verfahren gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser im Zusammenhang mit der Bawag-Affäre eingestellt. Das ergab die Befragung von Staatsanwalt Michael Klackl im U-Ausschuss zur Causa Innenministerium am Dienstag.

Ihm sei keine Anklage "erinnerlich", sagte Klackl im medienöffentlichen Teil seiner Anhörung an. Zu den Details der Verfahren sagte Klackl im zweiten, nichtmedienöffentlichen Teil der Sitzung aus.

Klackl war unter anderem für die Anzeige, die von der SPÖ gegen den ehemaligen Minister wegen des so genannten "Grasser-Dossiers" eingebracht wurde, zuständig. Hintergrund: Vor der Nationalratswahl 2006 verschickte Grasser an Nationalbank und Finanzmarktaufsicht (FMA) ein Strategiepapier. In dem Schreiben fanden sich Fragen, Ziele und Maßnahmen zur Causa Bawag. Eines der Ziele lautete: "Netzwerk der SPÖ verantwortlich für den Schaden der Bawag und im ÖGB - keine Wirtschaftskompetenz". Die Sozialdemokraten erhoben daraufhin Anzeige wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch, Anstiftung zum Amtsmissbrauch sowie auf Verletzung des Bankgeheimnisses. Das Verfahren wurde nach Prüfung durch die Staatsanwaltschaft eingestellt.

Auch bei weiteren Anzeigen gegen Grasser - etwa wegen des Verdachts der Weitergabe des OeNB-Prüfberichts sowie von Großkreditabfragen der FMA an Medien - kam es nie zu einer Anklage. Klackl ist auch für die Verfahrenseinstellung gegen den ehemaligen Minister in der Homepage-Affäre verantwortlich. Ein eventuelles Näheverhältnis zu Grasser wollte sich der Staatsanwalt bei seiner heutigen Einvernahme nicht unterstellen lassen. Er habe keinen "persönlichen Kontakt" zum Ex-Finanzminister gehabt.

Die Grünen zeigten sich von dem Ausgang der Verfahren gegen Grasser verwundert. So wies Abgeordnete Albert Steinhauser darauf hin, dass laut Akten bezüglich der Weitergabe des OeNB-Prüfberichts Voruntersuchungen eingeleitet werden hätten sollen. Soweit sei es aber nie gekommen. In den Akten sei von einer "irrtümlichen Protokollierung" die Rede, so Steinhauser.

(APA)

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