Gnadenrecht des Präsidenten im Visier

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Grüne wollen, dass Sträflinge selbst Anträge an Heinz Fischer stellen dürfen.

Wien. „Für Gnadenrechte ist im Rechtsstaat kein Platz“, hatte Verfassungsgerichtshof-Präsident Gerhart Holzinger am letzten Freitag erklärt. Darum hob das Höchstgericht das sogenannte „Gnadenrecht“ der Innenministerin beim humanitären Bleiberecht auf. Künftig wird man einen Antrag auf ein Bleiberecht stellen können – und muss nicht mehr darauf hoffen, dass die Behörden von sich aus das Recht gewähren.Weiterhin gibt es aber das Gnadenrecht des Bundespräsidenten: Heinz Fischer kann Sträflinge begnadigen, ein Antragsrecht auf Begnadigung gibt es nicht. Geht es nach dem Grünen-Justizsprecher Albert Steinhauser soll sich das ändern: „Wir haben hier das gleiche Problem wie beim Bleiberecht“, sagte Steinhauser zur „Presse“. Er werde eine Initiative für ein Antragsrecht setzen. Die Begeisterung für Steinhausers Vorstoß hält sich im Justizministerium – dieses schlägt Fischer die Liste für die Begnadigungen vor – in Grenzen: „Wir denken nicht daran, das Gnadenrecht zu reformieren“, erklärte ein Sprecher von Ministerin Maria Berger. Man dürfe die VfGH-Entscheidung zum Bleiberecht keinesfalls mit dem Gnadenrecht des Bundespräsidenten verflechten. Denn auf ein humanitäres Bleiberecht könne es im Lichte der Europäischen Menschenrechtskonvention ein Recht geben. Ein Recht auf Strafnachlass aber gebe es nicht.

VfGH kann Gesetz nicht kippen

In der Hofburg betont man, dass Fischer ohnedies nie willkürlich entscheide. Überdies sei es auch jetzt üblich, dass Sträflinge (formlose) Schreiben an den Präsidenten formulieren. Ein Recht auf eine Entscheidung gebe es freilich nicht. Es sei aber üblich, zu antworten. Klar ist, dass das Gnadenrecht des Bundespräsidenten nicht vom Verfassungsgerichtshof gekippt werden kann: Es steht selbst im Verfassungsrang.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.07.2008)

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