Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat wegen Marktmanipulationen über ein Mitglied des Board of Directors der Meinl European Land (MEL) Verwaltungsstrafen von insgesamt 100.000 Euro verhängt. MEL beurteilte die Erkenntnisse der FMA als "unhaltbar". Sie würden auf einer "unvertretbaren Beurteilung des komplexen Sachverhalts" beruhen und seien "unschlüssig", hieß es.
Die mit den zwei Erkenntnissen verhängten Strafen beliefen sich auf jeweils 50.000 Euro. Die FMA betonte, dass sich die "Straferkenntnis auf den Tatbestand der Marktmanipulation durch Transaktionen im Zuge des sogenannten Aktienrückkaufprogramms" beziehe. Es bestehe kein Zusammenhang zu den anderen von der FMA bereits erlassenen Strafbescheiden in dieser Causa, sagte FMA-Sprecher Klaus Grubelnik.
Bisher konnte der Strafbescheid nur gegen ein Mitglied des MEL-Boards erlassen werden. Laut FMA haben die übrigen Mitglieder "die verwaltungsrechtlich konforme Zustellung bisher verhindert". Die MEL kritisierte, dass die Erkenntnisse der FMA "unter Außerachtlassung der rechtfertigenden Stellungnahmen des Mitglieds des Boards of Directors von MEL erlassen wurden und nicht zuletzt aus diesem Grund mit schweren Verfahrensfehlern behaftet sind". Das betroffene Board-Mitglied wird daher in Berufung gehen und "sämtliche zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausschöpfen", hieß es.
(APA)