Richtlinienkompetenz: Klares "Nein" für Kanzler-Vorschlag

(c) EPA (Helmut Fohringer)
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Der scheidende Kanzler Gusenbauer will seine Nachfolger mit mehr Rechten ausstatten, holt sich für seine Pläne aber eine deutliche Abfuhr. Die Reaktionen reichen von "unnötig" (ÖVP) bis hin zu "gänzlich absurd" (BZÖ).

In der Zeit zwischen dem Ende der Koalition und dem Auftakt des Wahlkampfes bietet sich noch Zeit, um über mehr oder weniger wichtige Reformen zu streiten. Am Samstag hatte der scheidende Bundeskanzler Alfred Gusenbauer (SPÖ) sich für eine Richtlinienkompetenz für künftige Regierungschefs ausgesprochen. Dadurch sollte der Regierungschef verfassungsmäßig ermächtigt werden, den Ministern der eignen Bundesregierung Weisungen zu erteilen und so die Position des Bundeskanzlers innerhalb der Koalition gestärkt werden. Bis Montag ließen die Reaktionen der anderen Parteien auf sich warten - und präsentierten sich dann in kaum für möglich gehaltener Einigkeit.Einmütig lehnten alle Parlamentsparteien bis auf die Sozialdemokraten den Kanzlervorschlag ab. Einzig SP-Verfassungssprecher Peter Wittmann stand dem Kanzler - halbherzig, aber doch - bei. Als Letztentscheidung in Streitfällen sei eine Richtlinienkompetenz "vernünftig", wie diese en detail aussehen könnte, sei noch "auszudiskutieren".

"System nicht ändern, nur weil Gusenbauer geht"

Für die ÖVP erklärte der Zweite Nationalratspräsident Michael Spindelegger, man solle nicht das gesamte System verändern, nur weil Gusenbauer nun als Kanzler abtrete. Für Spindelegger hat sich der bestehende Modus mit dem Kanzler als "primus inter pares" bewährt, eine Richtlinienkompetenz, würde im Falle einer Anwendung eine Koalition ständig gefährden. Ein Bundeskanzler müsse eine starke Führungspersönlichkeit sein, sagte Spindelegger im Ö1-"Mittagsjournal", "das ging in der Vergangenheit gut und das wird auch in Zukunft so sein."

Ähnliches war aus den Reihen der größten Oppositionspartei, den Grünen, zu hören. Deren Parteichef Alexander van der Bellen kritisierte, dass der Regierungschef einen Minister mit Aufträgen eindecken könnte, die dieser gar nicht umsetzen wolle. Die logische Konsequenz für den Ober-Grünen wären "Rücktritte am laufenden Band". Zudem zeige das Beispiel Deutschland, dass eine Regierung nicht zwangsläufig besser funktioniere, nur weil der Regierungschef über eine Richtlinienkompetenz verfüge.

Der freiheitliche Verfassungssprecher Robert Aspöck erklärte, für das Funktionieren einer Regierung sei ein gutes Regierungsprogramm und keine Richtlinienkompetenz vonnöten. Bisher sei die Zweite Republik recht gut ohne eine solche ausgekommen, und auch die eben gescheiterte Koalition sei nicht an den mangelnden Kompetenzen des Kanzlers, sondern an der mangelnden Qualität des Regierungsprogramm gescheitert.

Als "gänzlich absurd und undemokratisch" bezeichnete BZÖ-Chef Peter Westenthaler Gusenbauers Idee. Eine funktionierende Demokratie benötige Vielfalt und keine Richtlinien, erklärte Westenthaler im "Mittagsjournal".

Wenig Änderung in der Praxis

Ebendort erklärte der Verfassungsrechtler Theo Öhlinger, dass eine festgeschriebene Richtlinienkompetenz in der Praxis wohl nur für wenig Änderung sorgen würde. Würde das Regierungsoberhaupt von seinem Weisungsrecht Gebrauch machen, insbesondere gegenüber einem Minister des Koalitionspartners, käme dies einem Aufkündigen der Koalition gleich.

Um die Richtlinienkompetenz mit Leben zu erfüllen, müssten auch die Regelungen für die vorzeitige Beendigung einer Legislaturperiode geändert werden. "Solange das mit einem Mehrheitsbeschluss jederzeit möglich ist, ohne dafür einen bestimmten Grund anzugeben rechtlich gesehen, solange kann eine Koalitionsregierung durch formale Kompetenzen des Bundeskanzlers nicht stärker geführt werden, weil er ohne Zustimmung des Koalitionspartners nicht sehr viel machen kann", erklärte Öhlinger.

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