Nach Geschlechtsumwandlung: Transsexueller bleibt verheiratet

(c) AP (Marcio Jose Sanchez)
  • Drucken

Das deutsche Höchstgericht gab einem fast 80-Jährigen Recht.

Karlsruhe/Wien. Nach 56 Jahren Ehe unterzog sich ein deutscher Mann einer Geschlechtsumwandlung. Doch um rechtlich als Frau zu gelten, müsste der dreifache Familienvater sich nach deutschem Recht erst scheiden lassen. Das bekämpfte der Transsexuelle vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht – und bekam nun Recht.

Die Höchstrichter entschieden, dass eine Ehe nicht wegen der Geschlechtsumwandlung eines Partners annulliert werden darf. Die diesbezügliche Regelung im Transsexuellengesetz verstoße gegen das Grundgesetz. Der Transsexuelle (Jahrgang 1929) darf sohin verheiratet bleiben und wird trotzdem als Frau anerkannt.

Ähnlicher Fall in Österreich

In Österreich gab es bereits im Jahr 2006 einen ähnlichen Fall. Der Verfassungsgerichtshof entschied damals, dass eine bestehende Ehe nicht die Eintragung des neuen Geschlechts hindert. Der Transsexuellen-Erlass des Innenministeriums, der diese Regel aufgestellt hatte, wurde mangels gesetzlicher Grundlage aufgehoben.


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.