Was alles neu wird bei der heurigen Nationalratswahl

ZEHN GEBOTE. Bei Auszählung, Wahlalter oder Listennamen gibt es Neuerungen.

WIEN. Die Wahl am 28. September ist eine Wahl voller Novitäten. Gleich in zehn Punkten gibt es Unterschiede gegenüber dem letzten Urnengang 2006.
•Erstmals dürfen 16-Jährige wählen. Das herabgesetzte Mindestalterwird auch eine neue Höchstzahl an Wahlberechtigten bringen. Sie dürfte diesmal bei rund 6,3 Millionen liegen.
•Die Briefwahl im Inland: Bisher konnte man nur aus dem Ausland seine Stimme über den Postweg abgeben.
•Wählen aus dem Ausland ohne Zeugen. Auch aus der Ferne kann man nun simpel per Brief wählen. Bisher musste ein Zweiter die geheime Wahl bestätigen. Nun reicht dafür die eidesstaatliche Erklärung, die man mit seiner Unterschrift abgibt.
• Internationale Wahlbeobachter dürfen erstmals den heimischen Urnengang beäugen. Dass die OSZE von diesem Recht Gebrauch macht, gilt aber als äußerst unrealistisch. Die Entscheidung fällt Ende August.
•Es gibt umfangreiche Verständigungspflichten der Gemeinden, damit Auslandsösterreicher über ihre Wahlmöglichkeit informiert werden. Alle Informationen zur Wahl für Auslandsösterreicher gibt es auch unter der vom Innenministerium angebotenen Telefonnummer: (+43/1) 53126/2464.
• Ebenfalls neu: Das Wahlkarten-Abo für Auslandsösterreicher. Wer dieses beantragt, bekommt zehn Jahre lang die Stimmzetteln für Wahlen zugeschickt. Damit erspart man sich, die Wahlkarte immer neu beantragen zu müssen.
• Die Zwischenzählung wird eingeführt. Bisher wurden die Stimmzetteln nur zweimal ausgezählt. Am Wahltag und nach Ende der Frist für das Einlangen von Wahlkarten. Heuer wird es wegen der erwarteten höheren Zahl an Briefwählern eine Zwischenzählung am Dienstag nach der Wahl geben. Am achten Tag nach dem Wahlsonntag erfolgt dann die dritte Zählung. Aber Achtung: Auch wenn der Brief acht Tage nach dem Wahltag einlangen darf: Das Kreuzerl muss man spätestens am Wahlsonntag machen (vor Schließung der Wahllokale).
Listenbezeichnungen müssen einheitlich sein. Bei der letzten Wahl trat das BZÖ in Kärnten als Liste Haider an, in den anderen Bundesländern als Liste Westenthaler. Das geht nun nicht mehr.
•Neu geregelt wird auch die Zusammensetzung der Bundeswahlbehörde, die über den Urnengang wacht. Nun hat jede im Parlament vertretene Partei zumindest eine Stimme in der Bundeswahlbehörde. Insgesamt werden der Wahlbehörde 17 Frauen und Männer angehören (je sechs Vertreter entsenden SPÖ, ÖVP, je einen Grüne, FPÖ, und BZÖ; zwei Plätze entfallen auf unabhängige Richter. Nach der alten Berechnungsmethode hätte das kleine BZÖ keine Stimme in der Wahlbehörde gehabt.
•Die mobile Wahlkabine wird noch mobiler: Künftig darf etwa nicht nur der gehbehinderte 90-jährige Mann, sondern auch seine im selben Haushalt lebende, noch rüstige Ehefrau bei „fliegenden“ Wahlkommissionen wählen. Bisher musste die gesunde Ehegattin das Wahllokal aufsuchen, auch wenn ohnedies die „mobile Wahlkabine“ nach Hause kam. Die neue Regelung gilt auch für Spitalsbedienstete: Sie dürfen nun wie ihre Patienten im Krankenhaus wählen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.07.2008)

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