Neun Monate bedingt für BZÖ-Obmann Westenthaler

BZÖ-Obmann Westenthaler ist im Wiener Straflandesgericht wegen falscher Zeugenaussage zu neun Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der mitangeklagte Noch-BZÖ-Sprecher Lukas Brucker wurde im Zweifel freigesprochen. Westenthaler reagierte empört und weigerte sich, den Schuldspruch anzuerkennen. Er bezeichnete sich als Opfer einer "politisch gefärbten Justiz" und kündigte volle Berufung an.

Richter Peter Liebetreu rechnete in seiner ausführlichen Urteilsbegründung mit Westenthaler ab, der als Zeuge im Prozess gegen seinen früheren Leibwächter Siegfried Kobal - dieser wurde im März 2007 wegen Körperverletzung des früheren Sprechers von Ex-Justizministerin Gastinger zu vier Monaten bedingt verurteilt - unter Wahrheitspflicht wiederholt die Unwahrheit gesagt habe.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Westenthaler hat jedoch keine Umwandlung seiner bedingten Freiheitsstrafe von neun Monaten in eine unbedingte zu befürchten. Selbst wenn die Strafe rechtskräftig werden und Westenthaler wegen eines anderen Deliktes erneut verurteilt werden würde, dürfte die Strafe eine bedingte bleiben.

Der BZÖ-Obmann hat sich neben dem aktuellen Fall auch mit zwei weiteren Anzeigen herumzuschlagen. Mitte Juli hatte ein Polizist Strafanzeige gegen den BZÖ-Chef erstattet, da ihn dieser angeblich am Tag des EM-Matches Deutschland-Österreich angefahren hatte. Eine weitere Anzeige betrifft den Untersuchungsausschuss zur Causa Innenministerium: Unter Berufung auf einen anonymen Informanten verdächtigt die FPÖ Westenthaler, einen dem BZÖ nahestehenden Polizisten mit der Beschaffung der EKIS-Daten einer kosovarischen Flüchtlingsfamilie beauftragt zu haben.

(APA)

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