Die Berufsfreiheit werde verletzt, wenn kleine Lokale rauchfrei bleiben müssen, in großen aber gequalmt werden darf.
Karlsruhe/Wien. Das deutsche Bundesverfassungsgericht kippte am Mittwoch die Rauchverbote für Einraumlokale in den Bundesländern Baden-Württemberg und Berlin. Grund: Größere Gaststätten dürfen sehr wohl weiterhin abgetrennte Raucherzimmer haben. Wenn das so ist, dann müssten aber auch für kleine Kneipen Ausnahmeregelungen geschaffen werden, meinten die Richter. Ansonsten werde die Berufsfreiheit verletzt, zumal die momentanen Regeln die getränkegeprägte Kleingastronomie wirtschaftlich sehr belaste.Gänzliches Rauchverbot zulässig
Die Entscheidung betrifft zwar formal nur Baden-Württemberg und Berlin, sie dürfte aber auch Auswirkungen auf andere Bundesländer haben, die ähnliche Regelungen vorsehen. Klar festgehalten wurde von den Richtern aber auch, dass nichts gegen ein absolutes Rauchverbot in allen Lokalen spräche. Dies sei aufgrund des Gesundheitsschuztzes der Bevölkerung zulässig.
Österreich: Andere Regelung
Für Österreich lässt sich aus der deutschen Entscheidung wohl nichts gewinnen. Denn die hier beschlossene ab 2009 geltende Novelle sieht vor, dass Lokale unter 50 Quadratmetern weiterhin wählen können, ob sie Raucher oder Nichtraucherlokale sind. Erst Lokale ab 80 Quadratmetern müssen getrennte Nichtraucherbereiche einrichten. Zwischen 50 und 80 Quadratmetern kann von der Trennung der Räume abgesehen werden, wenn diese rechtlich nicht möglich ist.