VfGH kippt "Erlass" des Wirtschaftsministeriums

VfGH, Gerhart HOLZINGER, Brigitte Bierlein, Kurt Heller  Foto: Clemens Fabry
VfGH, Gerhart HOLZINGER, Brigitte Bierlein, Kurt Heller Foto: Clemens Fabry (Clemens Fabry)
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Dieser hätte zur Einschränkung der Versicherungsvermittlung im Nebengewerbe geführt.

Wien. Seit Jahren gibt es eine Debatte um die Berechtigung gewerblicher Vermögensberater
zur Vermittlung von Sachversicherungen. Grundsätzlich geht es darum, ob und wie Vermögensberater auch Sachversicherungen (im
Nebengewerbe) vermitteln dürfen. Die Causa erhält nun neue Nahrung durch eine Entscheidung des Verfasungsgerichtshofs (VfGH): Er kippte einen „Erlass" des Wirtschaftsministeriums, der zur
Einschränkung der Versicherungsvermittlung im Nebengewerbe geführt hat. Der VfGH qualifizierte den "Erlass" als Verordnung und hob ihn in weiterer Folge als gesetzwidrig auf.Hintergrund seien formelle Gründe. Zudem gebe es aber auch vom VfGH bereits angemeldete inhaltliche Bedenken, erklären die Anwälte Christian Winternitz und Gregor Beer (Kraft &
Winternitz Rechtsanwälte GmbH). Sie hatten für insgesamt 38 Mandanten aus dem Kreis der
Vermögensberater entsprechende VfGH-Beschwerden eingebracht hatten. Laut ihnen steht auch ein
Verstoß gegen die verfassungsmäßig gewährleisteten Rechte der Erwerbsfreiheit sowie gegen den
Gleichheitsgrundsatz im Raum.

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