Der ehemalige Ölmagnat muss auch den Rest seiner achtjährigen Haftstrafe absitzen. 2003 war der Milliardär, der die Demokratie-Bewegung im Land unterstützt hatte, wegen Steuerhinterziehung festgenommen wurden.
Ein russisches Gericht hat den Antrag des früheren Ölmagnaten Michail Chodorkowski auf Begnadigung abgelehnt. Das meldete die Agentur Interfax am Freitag aus dem Gerichtssaal der Stadt Tschita im Fernen Osten. Gegen den einstigen Eigentümer des Yukos-Konzerns läuft zudem ein zweites Strafverfahren.
Darin werden dem 45-Jährigen Unterschlagung und Geldwäsche von über 18 Milliarden Euro zur Last gelegt. Das Gericht folgte am Freitag der Argumentation des Staatsanwaltes, wonach im Falle einer Begnadigung Fluchtgefahr bestehe und Chodorkowski zudem Zeugen beeinflussen könne. Die Richter kritisierten im Begnadigungsverfahren, dass Chodorkowski auch weiterhin jegliche Schuld bestreite.
Nach russischem Recht können Häftlinge wegen guter Führung vorzeitig aus der Haft entlassen werden, wenn sie mehr als die Hälfte ihrer Strafe abgesessen haben.
Chodorkowski war im Oktober 2003 festgenommen und im Mai 2005 nach einem langen Prozess wegen Steuerhinterziehung zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Sein Yukos-Konzern wurde faktisch zerschlagen und 2006 einem Konkursverwalter unterstellt. Beobachter vermuten hinter Chodorkowskis Verurteilung politische Beweggründe.
Im Westen wird der Umgang mit dem Ex-Ölmagnaten als Maßstab für die demokratischen Ambitionen unter dem neuen russischen Präsidenten Dmitri Medwedew betrachtet. Der Kremlkritiker Chodorkowski sieht sich selbst als Opfer von Machenschaften der russischen Führung.
(Ag.)