Georgien-Krise: Moskau erkennt abtrünnige Gebiete an

(c) AP (Grigory Dukor)
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Präsident Medwedjew unterschreibt Dekret: Abchasien und Südossetien werden als Staaten betrachtet.

MOSKAU/ALPBACH. Inmitten der internationalen Debatte, ob die von Georgien abtrünnigen Gebiete Abchasien und Südossetien als eigene Staaten gelten sollen, schuf Russlands Präsident Dmitrij Medwedjew am Dienstag vollendete Tatsachen: Er erließ ein Dekret, wonach Russland mit beiden diplomatische Beziehungen herstellen wird. Er berief sich auf das in der UN-Charta verankerte Selbstbestimmungsrecht der Völker.

Aus westlichen Staatskanzleien gab es umgehend Proteste: So sagte die deutsche Kanzlerin Merkel, der Schritt sei völkerrechtswidrig. Ähnlich argumentierten das britische Außenamt und der Vorsitzende der OSZE, der finnische Außenminister Alexander Stubb. US-Außenministerin Rice bedauerte den Schritt. Medwedjew ließ die Kritik indes kalt: Man habe vor nichts Angst, nicht einmal vor einem „neuen Kalten Krieg“.

Streit beim „Forum Alpbach“

Zuvor hatte die Frage, ob Moskaus Vorgehen rechtmäßig sei, auch beim Forum Alpbach Debatten ausgelöst: Während Russlands Botschafter bei der EU, Wladimir Tschizhow, in Anspielung auf den Kosovo dem Westen vorwarf, mit „zweierlei Maß“ zu messen, sprachen westliche Vertreter von „Verletzung der staatlichen Souveränität und Integrität“ Georgiens.

Die Kontroverse ging um die Frage, was mehr gilt: Das Selbstbestimmungsrecht eines Volkes oder die territoriale Integrität des Staates. Für den Völkerrechtler und Staatssekretär im Außenministerium, Hans Winkler, gibt es nur eine Antwort: „Hier spielt die Frage der territorialen Integrität die bedeutende Rolle.“ Abchasien und Südossetien gehörten klar zu Georgien.

Winkler stellte sich im Gespräch mit der „Presse“ wie Washingtons UN-Botschafter Zalmay Khalilzad gegen Stimmen aus Moskau, die einen Vergleich mit dem Kosovo ziehen: „Das ist unzulässig.“ Im Kosovo sei eine Volksgruppe unterdrückt worden. „Den Albanern wurden auch demokratische Rechte verweigert, durften sie doch bei serbischen Wahlen nicht teilnehmen“ sagt Winkler und rechtfertigt die Überordnung des Selbstbestimmungsrechts. Khalilzad erinnerte an den Völkermord im Kosovo.

Das Genozid-Argument lässt Russland-Experte Gerhard Mangott (Uni Innsbruck) nicht als Unterscheidung gelten. Auch bei Abchasien habe es, wenn auch in geringerem Maß, Völkermord gegeben. Ebenso zweifelt er die demokratischen Verhältnisse in Georgien an.

Hatte Moskau ein Recht, den russischen Bürgern Südossetiens nach dem Einmarsch Georgiens mit dem massiven Militäreinsatz zu helfen? Nein, meint Winkler. Die Russen hätten das Recht des Schutzes ihrer Staatsbürger überspannt: Es legitimiere keine Intervention in einem anderen Land. Russland habe sich ja nicht gegen einen Angriff auf eigenes Gebiet verteidigt.

„Unqualifizierte Bewertung“

Botschafter Tschizhow sieht das anders: „Unsere Verfassung verpflichtet uns, russische Bürger zu schützen, wo immer sie leben.“ Er kritisierte den Westen, der Russland bisher bei seinen regionalen Konflikten allein gelassen habe. „Uns geht es nur um Friede und Stabilität an unseren Grenzen.“

„Das, was Russland tat, ist klar völkerrechtswidrig“, sagt Winkler. Überrascht ist der Staatssekretär, dass die deutsche Botschaft in Moskau anders urteilte: Sie hatte laut der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ das Vorgehen der Russen als „angemessen“ bewertet. Winkler zweifelt an, dass so eine Bewertung vorgenommen wurde. Und wenn, so sei sie „unqualifiziert.“ In der EU seien sich alle einig, dass es eine völkerrechtliche Überschreitung der Russen beim Schutz der eigenen Staatsbürger gegeben habe.

AUF EINEN BLICK

Völkerrechts-Kontroverse. Ist eine Unabhängigkeit des Kosovo etwas anderes als die eventuelle Unabhängigkeit der von Georgien abtrünnigen Regionen Südossetien und Abchasien? Über diese Frage ist unter Völkerrechtlern ein Streit entbrannt. Im Kern steht die Frage was mehr gilt: die territoriale Integrität eines Staates oder das Selbstbestimmungsrecht eines Volkes. Auch beim Europäischen Forum in Alpbach fielen die Antworten unterschiedlich aus.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.08.2008)

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