Menschenrechte: „Die Zeit heilt nur Wunden der Täter“

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Menschenrechts-Experte Juan Méndez weiß, was junge Demokratien brauchen: Sein Team untersucht gute und schlechte Beispiele für den Umgang mit dunkler Vergangenheit.

Wien. Was tun in einem Land, das sich aus Militärdiktatur oder Bürgerkrieg befreit hat? Vergeben und vergessen? Oder anklagen, entschädigen und bittere Wahrheiten ans Tageslicht bringen? Antworten auf diese Fragen sucht der argentinische Menschenrechtsexperte Juan Méndez. Nicht im Sinne trockener Juristerei, sondern ganz pragmatisch: In vielen Vergleichsstudien zeigt sein „Zentrum für Übergangsjustiz“ in New York auf, was funktioniert und was nicht, wo Versöhnung möglich wurde und wo sich der Hass auf die nächste Generation überträgt.

Ob Argentinien oder Uganda, Haiti oder Ex-Jugoslawien: So verschieden die Fälle sind, allgemein gültige Erkenntnisse sind für Méndez möglich. Etwa diese: „Der Staat muss alle drei bekannten Instrumente in gutem Glauben einsetzen: die Täter verfolgen, die Opfer entschädigen und die Wahrheit finden. Wenn man zum Beispiel nur den Opfern eine Art Schweigegeld zahlt, ist das eine Erpressung, die sich rächen wird.“

Amnestie schafft keinen Frieden

Vor allem in den Ex-Militärdiktaturen Lateinamerikas schätzen die früheren Täter eine andere Art der Erpressung: die nationale Versöhnung mit ihrer Straffreiheit zu erkaufen. „Doch eine Amnestie schafft keinen Frieden. Das hat sich in Uruguay gezeigt, in Chile und Argentinien. Und es zeigt sich wieder in Darfur und Uganda.“

Méndez zählte zu den Ersten, die sich für eine Anklage von Sudans Präsidenten al-Bashir beim Internationalen Strafgerichtshof wegen des Völkermords in Darfur stark machte: „Doch dieses Gericht braucht eine stärkere Unterstützung, die ihm die USA, Russland, China und auch viele Unterzeichnerstaaten verweigern.“

Einen Frieden für Darfur könne nur die UNO vermitteln: „Die bisherigen Verhandlungen waren eine zynische Manipulation. Die Führung in Khartum suchte sich die Teilnehmer aus, und wenn einer von ihnen eine kritische Stimme erhob, wurde er rasch zum Schweigen gebracht.“

Erst Straffreiheit, dann Versöhnung: So lautete auch das Credo der Rebellen der Lord's Resistance Army (LRA) in Uganda. Jahrelang nannten sie die internationale Anklage gegen sie das Haupthindernis für ein Friedensabkommen. Hat der Prozess in Den Haag den Frieden verhindert? „Im Gegenteil, ohne die Anklage hätte es gar keine Gespräche gegeben. Rebellenführer Kony hatte davor 21 Jahre Zeit, zu verhandeln, und er hat es nicht getan. Er ist das Hindernis für den Frieden, nicht Den Haag.“

Doch ein internationales Tribunal kann nur für Gerechtigkeit sorgen, nicht für Versöhnung. Die ist immer eine nationale Aufgabe, die der Staat einleiten, aber an die Zivilgesellschaft delegieren muss: durch die Schaffung von Wahrheits- und Versöhnungskommissionen. Dabei geht es nicht darum, den Folterer mit seinem Opfer zu versöhnen, denn das wäre illusorisch. Die Hand reichen müssen sich der Staat und jene Teile der Bevölkerung, die von ihm in der Vergangenheit unterdrückt wurden.

In Peru sei das mustergültig gelungen, auch Südafrika, Chile und Guatemala zählen zu den Erfolgsgeschichten. Ganz anders in Haiti: Dort wurden die Ergebnisse der Kommission in einem „vertraulichen Bericht“ für die Regierung versteckt, was der Zielsetzung total widerspricht.

Geld wird falsch eingesetzt

In der Demokratischen Republik Kongo scheiterte die Versöhnung am Polit-Proporz. Statt Neutrale zu beauftragen, entsandte jede Konfliktpartei ein Mitglied. Die Folge: Selbst nach fünf Jahren konnte sich die Kommission nicht auf einen Bericht einigen.

Für die finanzielle Wiedergutmachung gibt es kaum positive Beispiele. Wenn es ans Zahlen geht, üben sich auch die Musterschüler unter den Jung-Demokratien in Zurückhaltung. Eine Studie hat gezeigt: Es wird zehnmal mehr Geld dafür ausgegeben, Konfliktparteien zum Abrüsten zu bewegen, als für die spätere Entschädigung ihrer Opfer.

Mit einer auch hierzulande gern gehegten Illusion räumt Mendez radikal auf: dass die Zeit die Wunden schon heilen werde. Dagegen sprechen ein praktischer und ein moralischer Grund. Der praktische: Wenn die Opfer nicht ihr Recht erhalten, werden sie es später einfordern, und sei es in der nächsten Generation – ein Rachezyklus setzt sich in Gang.

Und der moralische: „Erleichterungen für alte und kranke Angeklagte sind in Ordnung, aber eine Straffreiheit darf es für sie nicht geben, sonst werden die Schuldigen bevorzugt. Denn die Zeit heilt nur die Wunden der Täter, nicht die der Opfer.“

ZUR PERSON

Juan Méndez (63) leitet das „Zentrum für Übergangsjustiz“ in New York. Während der Militärdiktatur in Argentinien wurde er als Anwalt von inhaftierten Regimegegnern mehrmals selbst verhaftet und gefoltert. Von 2004 bis 2007 war Méndez der UN-Beauftragte für die Vermeidung von Völkermord, mit Schwerpunkt auf Darfur.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.09.2008)

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