Die ersten Wahlkarten werden versandt. Das Kreuzerl darf man sofort machen, die "Presse" beantwortet die zehn wichtigsten Fragen zur Briefwahl.
WIEN. Bei der heurigen Nationalratswahl kann man erstmals im Inland per Brief wählen. Bisher war dies nur aus dem Ausland möglich. Ab Freitag werden die Wahlkarten verschickt. „Die Presse“ beantwortet vorab die wichtigsten Fragen zur neuen Wahl-Variante.
1. Wie groß ist das Interesse an der Briefwahl?
In Deutschland wählen bereits 15 bis 18 Prozent der Bevölkerung mittels Brief. In Österreich werden es bei der Premiere wohl noch nicht so viele sein. Das Innenministerium berichtet aber, dass viele Anrufer sich über die Möglichkeit der Briefwahl erkundigen (Hotline: 01/53126-2700).
2. Was muss ich machen, um per Brief wählen zu können?
Zunächst muss man bei seiner Gemeinde mündlich oder schriftlich eine Wahlkarte beantragen. Das ist bereits jetzt möglich. In manchen Gemeinden kann man die Wahlkarte auch via Internet ordern. Die Frist für schriftliche Anträge endet am 24. September. Mündliche Anträge können noch bis zum 26. September, 12 Uhr, erfolgen.
3. Ich habe die Wahlkarte zugeschickt bekommen. Was nun?
Wählen darf man, sobald man die Wahlkarte in den Händen hält. Und das geht so: Man füllt den Stimmzettel aus und gibt ihn in das kleine, mitgelieferte Wahlkuvert. Dieses wiederum legt man in die Wahlkarte (sie hat die Form eines größeres Kuverts). Auf der Wahlkarte selbst muss man unterschreiben, dass man die Stimme unbeeinflusst abgegeben hat. Auch Zeit und Ort der Stimmabgabe sind festzuhalten. Danach klebt man die Wahlkarte zu und sendet sie an die Bezirkswahlbehörde.
4. Bis wann muss ich den Stimmzettel ausfüllen?
Das Kreuzerl muss vor Schließen der letzten Wahllokale (28. September, 17 Uhr) gesetzt werden.
5. Bis wann muss ich die Wahlkarte abschicken?
Dafür haben Sie länger Zeit. Damit die Stimme gezählt wird, muss der Brief bis zum 6. Oktober, 14 Uhr, bei der Bezirkswahlbehörde eingetroffen sein.
6. Was passiert, wenn ich erst nach der Deadline mein Kreuz mache?
Scheint ein späteres Datum auf der Wahlkarte auf, so wird die Stimme nicht gezählt.
7. Ich bin ein ganz ein Schlauer: Ich wähle erst nach der Hochrechnung und trage einfach eine falsche Wahlzeit ein. Funktioniert der Trick?
Davon ist jedenfalls abzuraten. Denn wer sich bei diesem Plan erwischen lässt, muss mit einer strafrechtlichen Verurteilung rechnen. Allerdings ist noch nicht ausjudiziert, welches Delikt zum Tragen kommt. In Frage kämen etwa die Delikte „Urkundenfälschung“ (Strafdrohung: bis zu einem Jahr Haft) oder „Fälschung bei einer Wahl“ (Strafdrohung: Bis zu sechs Monaten Haft oder Geldstrafe bis zu 360 Tagessätze).
8. Meine Stimme kommt wegen eines Fehlers der Post erst nach der Frist an. Zählt meine Stimme?
Nein. Auch ein früherer Poststempel nützt nichts. Ist der Brief nicht rechtzeitig da – aus welchen Gründen auch immer – wird die Stimme einfach nicht gezählt.
9. Ich habe eine Wahlkarte beantragt. Jetzt will ich aber doch nicht per Post wählen, sondern lieber in ein Wahllokal gehen. Darf ich das noch?
Ja. Man muss aber ins Wahllokal die zugeschickten Unterlagen (Wahlkarte, Stimmzettel, Kuvert) mitnehmen.
10. Wann werden die Wahlkarten ausgezählt?
Das hängt davon ab, wie sie gebraucht werden. Wenn Sie mit der Wahlkarte doch zur Urne schreiten, wird Ihre Stimme gleich am 28. September, dem Wahltag, gezählt. Wenn Sie die Wahlkarte per Post abschicken, dann kommt es auf den Zeitpunkt des Eintreffens an. Am Dienstag, 30. September, gibt es eine Zwischenzählung der bereits eingetroffenen Wahlkarten. Die dritte und letzte Zählung findet am 6. Oktober statt.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.09.2008)