Die Finanzmarkt-Aufsicht musste in den vergangenen Tagen viele Anrufer über die isländische Direktbank aufklären. Sie unterliegt nur der isländischen Einlagensicherung.
Viele österreichische Sparer sind nach dem werbewirksamen Markteintritt der isländischen Kaupthing Bank verunsichert. Zahlreiche Anrufer haben sich in den vergangenen Tagen an die Finanzmarktaufsicht (FMA) gewandt, um Auskunft über das isländische Institut zu erhalten. "Grundsätzlich wissen die Leute nicht, dass wir die Kaupthing Bank weder beaufsichtigen, noch dass sie nicht der österreichischen Einlagensicherung unterliegt", sagte FMA-Sprecher Klaus Grubelnik am Montag zur APA.
Sparer müssten nach Reykjavik pilgern
Die Kaupthing Bank sei als Bank, die in einem Nicht-EU-Land angesiedelt ist, im Wege der EWR-Dienstleistungsfreiheit in Österreich tätig und unterliege der isländischen Einlagensicherung, erläuterte Grubelnik. Der wesentliche Unterschied zur österreichischen Einlagensicherung liege nicht in der Höhe des Betrages, der abgesichert ist, sondern darin, dass die Sparer mit ihren Forderungen in der isländischen Hauptstadt Reykjavik vorstellig werden müssten.
Die Kaupthing Bank muss, um im EWR-Raum tätig werden zu können, unabhängig vom Währungskurs einen Betrag garantieren, der rund 200 Euro über jenem der österreichischen Einlagensicherung (20.000 Euro) liegt. Die bei Kaupthing Edge veranlagten Gelder unterliegen der isländischen Einlagensicherung. Demnach sind Guthaben bis zu 20.885 Euro abgesichert.
Zu groß für staatliche Rettung
Wie die "Neue Zürcher Zeitung" anlässlich des Marktstartes in der Schweiz heuer im Juni berichtet hat, rechnen Händler und Investoren im "worst case", also im Falle der Zahlungsunfähigkeit des isländischen Institutes, kaum mit einer staatlichen Rettung. Eine zahlungsunfähige Kaupthing Bank wäre für die Finanzkraft der isländischen Zentralbank schlicht "to big to save" - also zu groß, um sie retten zu können.
(APA/Red.)