Werbung: Auch online wird nicht heiß gegessen

viviane reding
viviane reding(c) Epa (Olivier Hoslet)
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ARD und ZDF werden von der EU im Internet weniger strikt beschränkt als erwartet: Die öffentlich-rechtlichen Stationen sollen nicht zum „Auslaufmodell“ werden.

Wien.Die Lobbying-Bemühungen von ARD und ZDF haben gefruchtet. Entgegen vorher ventilierter Überlegungen werden die öffentlich-rechtlichen TV-Stationen in Deutschland künftig mehr im Internet dürfen als der privaten Konkurrenz – allen voran den Verlegern – lieb ist. Festgeschrieben ist das in dem Entwurf für einen neuen Rundfunk-Änderungsstaatsvertrag, der im Oktober von den Ministerpräsidenten unterzeichnet werden und den Forderungen der EU-Kommission genüge tun soll.

Darin wird zwar ein Drei-Stufen-Test eingeführt, der die Notwendigkeit und Zulässigkeit von neuen Angeboten, ihren „Public Value“ und ihre Auswirkungen auf den Markt prüft, im Internet aber werden den Öffentlich-Rechtlichen weniger Auflagen auferlegt als zuvor erwartet. So werden die öffentlich-rechtlichen Sender im Web auch Unterhaltungsangebote betreiben dürfen. Das ursprünglich erwartete Verbot, online so etwas wie eine „elektronische Presse“ zu betreiben, wurde deutlich abgeschwächt: Die nunmehr vorgesehene Regelung bezieht sich nur auf „presseähnliche Angebote im Bereich nichtsendungsbezogener Telemedien“ – „Tagesschau“ oder „Heute“ können solche Angebote also durchaus im Internet zur Verfügung stellen.

Kein Sponsoring, keine Werbung

Resümee der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ): „Eigentlich müssten die öffentlich-rechtlichen Sender zufrieden sein.“

Einige Einschränkungen wird es allerdings schon geben: Die Öffentlich-Rechtlichen dürfen im Internet weder Sponsoring noch Werbung betreiben, flächendeckende Regionalberichterstattung ist verboten, die Inhalte müssen journalistisch-redaktioneller Natur sein. Große Sportereignisse dürfen nach sieben Tagen nur mehr auf kommerzieller Basis online verwertet werden. Die Mediatheken der Sender werden – nachträglich – einem Drei-Stufen-Test unterzogen. Und beim Ausbau der Spartensender will man ARD und ZDF genau auf die Finger schauen, damit die nicht über Umwege mit einem getarnten Vollprogramm auf den Markt kommen – etwa das ZDF mit seinem „Familienkanal“ für jüngere Zuschauer.

Dass die Ausgaben, die die Sender in den Online-Markt pumpen, nicht limitiert werden, dass sogar die bisherige Selbstverpflichtung, maximal 0,75 Prozent des Gesamtbudgets dafür zu verwenden, fällt, stößt ebenso auf Kritik wie die zu erwartende Durchführung des Drei-Stufen-Tests. Dieter Dörr, Medienexperte der Universität Mainz, kritisierte beim diesjährigen Rundfunkforum in Wien die Zusammensetzung des Kontrollgremiums: Man habe sich in Deutschland darauf geeinigt, dass die öffentlich-rechtlichen Sender „Sachverständige“ hinzuziehen: „Die Sender werden sich aber kaum Fachleute holen, die dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk besonders kritisch gegenüberstehen“, befürchtet er.

Rückschlüsse auf ORF-Prüfung

Dörr sieht die Umsetzung der Kritik der EU-Kommission an den öffentlich-rechtlichen Sendern durch den Rundfunk-Änderungsstaatsvertrag, insbesondere bezüglich der Online-Aktivitäten, als „Bewährungsprobe“ für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk überhaupt: „Sonst hat man gleich die nächste EU-Prüfung vor der Tür“, mahnte er vor zu selbstgefälligem Vorgehen. „Man wird an Deutschland sehen, wie die Kommission auf die Umsetzung reagiert“ – daraus könne man Rückschlüsse auf die aktuelle EU-Prüfung des ORF ziehen, so Dörr. Die EU betrachte „die Onlineaktivitäten der öffentlich-rechtlichen Sender als Marktstörung“. Dabei sei jedoch eines zu bedenken: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk drohe „zum Auslaufmodell“ zu werden, wenn er sich der neuen Medienwelt nicht stellt.

Die Gefahr scheint in Deutschland jedenfalls gebannt. Auch der ORF betreibt bei der Politik und in Brüssel bereits Überzeugungsarbeit, damit das Fazit in Österreich ein ähnliches ist. Wie resümiert die FAZ? „ARD und ZDF müssten zufrieden sein – und werden sich trotzdem alle Mühe geben, sich das nicht anmerken zu lassen. Sonst könnte noch jemand auf die Idee kommen, die neuen Regelungen seien zu lasch ausgefallen.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.09.2008)

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