Das Kleinformat betreibe unlauteren Wettbewerb, weil es Objektivität vortäuscht. Die "Ganze Woche" will der "Krone" verbieten, sich unabhängig zu nennen.
Wien. „Unabhängig“. Das Wort prangt auf jeder Titelseite der „Kronen Zeitung“. Doch die SPÖ-freundliche Berichterstattung des Mediums stört nicht nur die ÖVP – sondern auch den Krone-Konkurrenten „Die Ganze Woche“. Mit einer (der „Presse“ vorliegenden) Klage will die „Ganze Woche“ der Krone verbieten, sich unabhängig zu nennen. Pikantes Detail: Der Mehrheitseigentümer der „Ganzen Woche“, Noah Falk, ist der Sohn von Kurt Falk. Dieser war viele Jahre Partner von Krone-Boss Hans Dichand. Nach einem Krach stieg Falk aber aus.
Die Gründe für die am Handelsgericht Wien einzubringende Klage werden auf zwölf Seiten präzise aufgezählt: So betreibe die „Krone“ unlauteren Wettbewerb: Denn das Wort „unabhängig“ beeinflusse den Leser und animiere zum Zeitungskauf. Doch in Wirklichkeit „ist die ,Kronen Zeitung' nicht unabhängig, weil sie seit Monaten ganz gezielt die Interessen der SPÖ und ihres Parteivorsitzenden Werner Faymann vertritt und mit diesen in Wahrheit im Bett liegt“, heißt es in der von der Kanzlei Wiltschek eingebrachten Klage. Als Beweise wird auf die „Krone“-Berichterstattung verwiesen: So werden Titelseiten-Schlagzeilen erwähnt („Neue Abfuhr für Außenministerin“, „Schüssel blamiert sich im Parlament“). Vier Seiten in der Klage bestehen aus Gedichten von „Krone“-Poet Wolf Martin. Kleine Kostproben: „Wie glücklich ist doch unser Staat, in Werner Faymann wird sie Tat“ oder „Glatt ist der Faymann wie ein Aal? Nein, mutig ist er und sozial“. Weitere Ansatzpunkte in der Klage: Die redaktionellen Beiträge würden unobjektiv Stimmung für die SPÖ machen, auch Herausgeber Hans Dichand nehme zugunsten Faymanns Stellung. Auf den Leserbrief-Seiten würden seit dem 28. Juni praktisch nur noch Leserbriefe veröffentlicht werden, die „massiv für SPÖ und Faymann eintreten und/oder Politiker anderer Parteien abkanzeln“.
Riskant, aber Erfolg möglich
Das Ziel der Klage: Der „Krone“ soll verboten werden, sich „unabhängig“ zu nennen, und das Urteil insgesamt drei Mal auf der Titelseite der „Kronen Zeitung“ veröffentlicht werden. Aber wie stehen nun die Chancen der „Ganzen Woche“? „Einer derartigen Klage würde ich nicht jede Erfolgsaussicht absprechen. Es ist für den Kläger aber ein Risikoverfahren“, meint Experte und Rechtsanwalt Martin Prohaska-Marchried im Gespräch mit der „Presse“.
Viel werde davon abhängen, welcher Richter am Handelsgericht zugeteilt wird, glaubt Prohaska-Marchried. Spannend bleibt überdies die Frage, wen die Beweislast trifft. Laut dem Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb kann für Tatsachenbehauptungen eine Beweislastumkehr verhängt werden, sofern dies dem Richter im Einzelfall angemessen erscheint. Und der Beweis für die Unabhängigkeit sei für die „Krone“ dann nicht einfach zu erbringen, so Prohaska-Marchried. Vor der Nationalratswahl wird jedenfalls mit keiner Entscheidung gerechnet, das erstinstanzliche Urteil könnte es Ende November geben.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.09.2008)