Die EU-Innenminister haben sich am Donnerstag nicht auf die geplante einheitliche Arbeitsgenehmigung für hochqualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland ("Bluecard") geeinigt. Wie es in Ratskreisen hieß, meldeten Ungarn, Deutschland und Tschechien weitere Vorbehalte gegen das Regelwerk an. Strittig war laut Diplomaten die genaue Regelung des Zugangs zum Arbeitsmarktes während der ersten zwei Jahre.
Der deutsche Innenminister Schäuble sagte, über den Inhalt der Richtlinie gebe es "grundsätzliches Einvernehmen". Deutschland wolle aber noch sicherstellen, dass bei Änderung der Arbeitsbedingungen innerhalb der ersten beiden Jahren kein Missbrauch durch Einschleusung von Billigarbeitskräften möglich sei. Die EU-Botschafter sollen nun weiter über die Regelung beraten, sagte der deutsche Minister.
Tschechien hat überdies noch Probleme mit der vorgesehenen Gehaltsregelung. Nach Angaben von Schäuble soll dieser aber mit der französischen EU-Ratspräsidentschaft gelöst werden. Nach einem Entwurf des französischen EU-Ratsvorsitzes sollte eine hochqualifizierte Fachkraft mindestens das 1,5-fache des durchschnittlichen Jahresbruttogehaltes des Ziellandes verdienen, um Anspruch auf die blaue Karte zu haben.
In Österreich liegt das Durchschnittsgehalt nach der jüngsten Verdienststrukturerhebung der Statistik Austria bei 27.152 Euro. Bei Berufen, bei denen eine besonders hohe Nachfrage besteht, sollen die EU-Staaten die Schwelle auch auf das 1,2-fache des Durchschnittsgehalts herabsetzen können.
Die EU will zwar durch eine einheitliche Arbeitsgenehmigung das Prozedere für derartige Fachkräfte aus dem Ausland erleichtern, zum automatischen Weiterzug in andere EU-Staaten berechtigt die Karte aber nicht. Die EU-Staaten können weiterhin ihren Bedarf selbst festlegen.
(APA)