Die SPÖ dürfte noch ein Mandat an die Grünen verlieren.
Wien.Mehr als 586.000 Wahlkarten wurden beantragt. Wem sie zugutekommen, weiß man erst am Montag. Dann endet die Frist für das Einlangen. Statistiker Erich Neuwirth rechnet damit, dass die SPÖ eines ihrer 58 Mandate noch an die Grünen (bisher 19 Sitze) abgeben muss. Bei einer hohen Rücklaufquote bei der Briefwahl könnten die Grünen sogar ein 21.Mandat erlangen (auf Kosten der FPÖ, sie hat bisher 35 Sitze). Allerdings: Selbst die Wahlabteilung im Innenministerium kann nicht sagen, wie viele Wahlkarten bereits eingelangt sind und welche bereits am Sonntag mitgezählt wurden. Denn es gibt mehrere Gruppen von Wahlkarten-Benutzern:
•Personen, die eine Wahlkarte beantragt haben, mit dieser aber am Wahlsonntag in ihrem Stimmbezirk klassisch zur Wahlurne gegangen sind. Die Stimmzettel dieser Gruppe wurden bereits am Sonntag ins Wahlergebnis eingerechnet.
• Bürger, die mit ihrer Wahlkarte außerhalb ihres Stimmbezirks zur Urne geschritten sind. Diese Stimmen werden erst dem Heimatbezirk zugestellt und am Montag gezählt.
•Personen, die die Briefwahl nutzten und deren Post bis spätestens heute, 14Uhr, bei den Wahlbehörden einlangt. Diese Stimmen werden in der Regel heute ausgezählt. Aber es gibt Einschränkungen: So darf eine Wahlbehörde nur auszählen, wenn sie zumindest 30 Wahlkarten bekommen hat. Sonst muss mit der Auszählung bis Montag gewartet werden. Grund: Bei unter 30 Wahlkarten wäre die Anonymität der Briefwähler im jeweiligen Stimmbezirk nicht mehr gegeben. Zählt eine Gemeinde schon heute aus, muss sie übrigens 30 Wahlkarten übrig lassen – und diese am Montag zusammen mit den neu eingelangten Stimmen auszählen.
•Briefwähler, deren Stimmen zwischen Mittwoch und dem kommenden Montag, 14Uhr, einlangen. Die Stimmen dieser Gruppe werden am Montag gezählt.
Günther Ogris vom Meinungsforschungsinstitut Sora schätzt, dass noch rund 363.000 Wahlkartenstimmen in das Endergebnis einberechnet werden müssen. Von den 586.000 ausgegebenen Wahlkarten wurden jene abgezogen, die bereits ins Sonntags-Ergebnis einberechnet wurden sowie jene, die vermutlich ungültig sein werden.
Bei Formfehler: Stimme bleibt Geheimnis
Sind Formerfordernisse nicht erfüllt – also etwa weil Unterschrift oder Datum fehlen – so darf die Wahlkarte nicht geöffnet werden. Die Karte wird samt Stimmzettel vernichtet. Daher kann nicht ermittelt werden, für welche Partei jene gestimmt haben, die mit der Wahlkarte überfordert waren.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.09.2008)