Umsatzeinbruch: Lokalkette erlaubt wieder das Rauchen

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"Wein & Co" ist ab sofort nicht mehr rauchfrei. Grund dafür sind Umsatz-Einbußen von zehn Prozent. Ab 1. Jänner gilt das Rauchverbot in Lokalen. Die Wirte stehen vielen offenen fragen gegenüber.

Wien. Die Wirte können jetzt „Das haben wir immer schon gewusst“ sagen. Sie tun es auch. Denn dass die Gastro-Kette „Wein & Co“, die ihre sechs Filialen seit Jahresbeginn freiwillig rauchfrei geführt hat, das Rauchverbot wegen Umsatzrückgänge nun wieder aufgehoben hat, ist für die Gastronomen vor allem eines: Der Beweis dafür, dass „ein Rauchverbot mit Umsatzeinbußen verbunden ist“, wie der Obmann der Wiener Kaffeehäuser, Günter Ferstl, sagt.

„Wir haben immer gesagt, dass es durch ein Rauchverbot zu Einbrüchen kommen wird“, meint auch Thomas Wolf, Geschäftsführer des Fachverbands Gastronomie in der Wirtschaftskammer Österreich.„Wein & Co“ hat nach eigenen Angaben durch das Rauchverbot ein Umsatzminus von zehn Prozent gemacht. Die Mitarbeiter, die über weniger Trinkgeld klagten, sprachen sich in einer Abstimmung für das Ende des Rauchverbots aus.

Die Rückkehr des Rauchens bei „Wein & Co“ fällt in eine ohnehin angespannte Zeit: In drei Monaten, am 1.1. 2009, tritt das Rauchverbot in der Gastronomie in Kraft. Bis dahin gibt es für die Wirte – österreichweit sind rund 60.000 Gastgewerbe betroffen – noch viel zu tun. Denn: Das Rauchverbot ist kein generelles. Gegen ein solches hat sich die Wirtschaftskammer jahrelang erfolgreich gewehrt, herausgekommen ist nun eine „österreichische Lösung“. Was so viel heißt wie: Es gibt viele Ausnahmen und eine dadurch bedingte Verwirrung unter den Gastronomen. „Der Informationsbedarf ist hoch“, meint Wolf, und hofft auf einen „Erlass“ des Gesundheitsministeriums, der die vielen offenen Fragen durch die „nebulos formulierte“ Novelle erklärt. Einen solchen wird es zwar laut Ministerium nicht geben, wohl aber eine Infokampagne in den nächsten Wochen.

Was keine Sekunde zu früh sein dürfte, denn die Zeit drängt. Zumindest für jene Lokale, die eine Gastraumgröße von 50 bis 80 mhaben. Die müssen, so sie das Rauchen weiter ermöglichen wollen, einen räumlich getrennten Raucherbereich schaffen, ihr Lokal also umbauen. Wollen sie das tun, müssen sie einen Antrag samt Umbauplan von einem konzessionierten Planverfasser (etwa Ziviltechniker) bei der Bezirksverwaltungsbehörde einreichen. Und zwar bis Jahresende – was aber viele Wirte laut WK noch nicht wissen. Stellt ein Wirt bis Jahresende keinen Antrag, gilt sein Lokal automatisch als Nichtraucherbetrieb.

Abgesehen von den Kosten und der Frage, ob alle betroffenen Lokale bis dahin einen Planverfasser finden, der ihnen die Umbaupläne erstellt, stellt sich für Ferstl die Frage nach der Sinnhaftigkeit. „Vielleicht haben wir in einigen Jahren ohnehin ein EU-weites Rauchverbot“, sagt er. „Wir raten deshalb sicher keinem Wirt zum Umbau“.

Es wird aber noch komplizierter: Wer einen Betrieb zwischen 50 und 80 m hat und nachweist, dass er sein Lokal (z. B weil es denkmalgeschützt ist) nicht umbauen kann, darf das Rauchen weiter erlauben.

Rauchfreie Lokale gibt es kaum

Alle anderen Wirte haben es leichter: Wer ein Lokal mit über 80 mGastraumfläche hat, kann einen eigenen Raucherraum einrichten – oder es gleich als Nichtraucherbetrieb führen. Hat ein Lokal weniger als 50 m, muss der Betreiber es als Nichtraucher- oder Raucherlokal deklarieren. Die meisten, sagt Ferstl, werden sich für Letzteres entscheiden. Weil der typische Besucher „die Zigarette zum Kaffee“ schätze und die Stammklientel sonst ausbleibe. Langfristig. Denn dass sich die Raucher nach einiger Zeit an das Rauchverbot gewöhnen, glaubt er nicht. Ein rauchfreies Café Landtmann etwa, „das würde ich mich nicht trauen“, sagt Inhaber Berndt Querfeld. „Das würde sicher Einbußen geben.“ Getrennte Raucher- und Nichtraucherbereiche, wie ab 2009 vorgeschrieben, hat er bereits. Wobei das Konzept „rauchfrei“ auch funktionieren kann: in Querfelds „Café Residenz“ etwa. Aber nur, sagt Querfeld, weil es hauptsächlich von Touristen frequentiert werde, die eine rauchfreie Luft mehr schätzen als die Wiener. So wie überhaupt die wenigen rauchfreien Lokale nur dort funktionieren, wo die meisten Gäste Touristen sind, sagt Wolf.

Es gibt aber auch Ausnahmen. Die Café-Buchhandlung-Fusion „phil“ (Gumpendorfer Straße), die dieser Tage vier Jahre alt wird und vor eineinhalb Jahren auf „rauchfrei“ umstellte, ist mit der Lösung „happy“, so Ko-Betreiber Christian Schädel. Hauptgrund war nicht „die Volksgesundheit, sondern die Bücher und Möbel, die wir verkaufen“, die durch den Rauch Schaden nahmen. Klar, den einen oder anderen „Hardcore-Raucher“ habe man dadurch verloren. Das Umsatzminus habe sich mittlerweile aber stabilisiert. Meinung: Seite 39

AUF EINEN BLICK

Am 1.1.2009 tritt die Novelle des Tabakgesetzes in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen Lokale rauchfrei geführt werden, es gibt aber viele Ausnahmen: So können Lokale mit weniger als 50 mGastraumfläche als Raucher- oder Nichtraucher-Betrieb geführt werden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.10.2008)

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