Ab wann man sich „Universität“ nennen darf

Der Akkreditierungsrat wacht darüber, ob private Institute den Auflagen entsprechen. Nicht alle tun das auch.

Wien (bm). „Unter den öffentlichen Universitäten gibt es immer Nischen, die besonders gut sind, aber eben auch schwächere. Bei den Privat-Unis gibt es zumindest immer einen gewissen gesicherten Grundstandard“, meint Elisabeth Fiorioli vom Österreichischen Akkreditierungsrat (ÖAR), der genau diesen Grundstandard fortlaufend gewährleisten soll.

Gegründet wurde der Rat vor acht Jahren, um über die Zulassung und nach je fünf Jahren auch über die Re-Akkreditierung der Privat-Unis und jedes einzelnen Studiengangs zu entscheiden.

Darüber hinaus zählt die Aufsicht über die mittlerweile zwölf Privatuniversitäten in Österreich zu den Aufgaben des achtköpfigen Gremiums. Diese „Überwachung“ erfolgt aber nicht in Form von Inspektionen, sondern geschieht durch die Jahresberichte, zu denen Privatuniversitäten verpflichtet sind. Während bei einer Neuakkreditierung nur das Potenzial für eine positive Entwicklung bewertet werden kann, dokumentieren die Berichte detailliert die Fortschritte: „Wissenschaftliches Personal und Studierende werden dabei ebenso beleuchtet wie Fragen zu Finanzen, Forschung und wissenschaftlichen Kooperationen“, erklärt Fiorioli.

Abschlüsse, die keine sind

Wenn eine der Voraussetzungen für die Akkreditierung sechs Monate lang nicht erfüllt wurde, kann der ÖAR die Akkreditierung widerrufen. Das ist auch schon passiert: Der International University Vienna (IUV) wurde 2003 der Status einer Privatuniversität entzogen, nachdem der ÖAR schwere Mängel in der Ausbildung festgestellt hatte. Relativ unbeeindruckt bezeichnet sich die IUV aber nach wie vor als „University“. „Allerdings unrechtmäßig nach Paragraph 116 des Universitätsgesetzes“, erklärt Fiorioli. „Wir haben in dieser Angelegenheit 2005 eine Anzeige eingebracht.“ Die IUV hingegen stellt fest, dass sie in den USA lizenziert sei und somit autorisiert wäre, akademische Abschlüsse zu verleihen.

Ähnliches gilt für die Hietzinger IMADEC University, die nach dem Jänner 2006 nicht re-akkreditiert wurde und sich als „University“ bezeichnet, die sie nicht ist. Warum? „Weil wir eine registrierte Trademark sind“, so die Erklärung von Geschäftsführer Christian Joksch.

Die Studenten von IMADEC wurden 2006 auf „Lehrgänge Universitären Charakters“ umgestellt und erhielten keinen akademischen Abschluss.

Dass Abschlüsse der IUV teilweise von heimischen Hochschulen noch immer ungefragt anerkannt werden, findet Fiorioli „sehr kritisch und rechtlich fragwürdig“. Allerdings seien die beiden Einrichtungen keine Privat-Unis mehr, womit nicht der ÖAR, sondern das Wissenschaftsministerium dafür verantwortlich sei.

Bei unseriösen Patzern von Privat-Unis fehlen dem ÖAR „sanftere“ Sanktionen, die als eine Art Warnschuss vor dem finalen Entzug der Akkreditierung dienen könnten. „Solche Auflagen wären willkommen, aber wir hätten eine ganze Liste von Wünschen an den Gesetzgeber“, meint Fiorioli. Beispielsweise das Recht, Gutachten und Begründungen für oder gegen eine Akkreditierung zu veröffentlichen. Noch wichtiger wäre aber eine Differenzierung innerhalb der privaten Hochschulen: Als „Privat-Uni“ soll nur gelten, wer „von der Angebotsbreite dem europäischen Universitätsbegriff entspricht“ – kleinere Einrichtungen könnten etwa „Universitäre Institute“ heißen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.10.2008)

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