"Sterbehilfe aus Mitleid": Salzburger Arzt vor Gericht

Arzt Helmut Wihan
Arzt Helmut Wihan(c) APA (SN/Christian Resch)
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Heute hat am Landesgericht Salzburg der Mordprozess gegen den Arzt Helmut Wihan begonnen. Er soll eine Bekannte umgebracht haben. Wihan selbst spricht von Sterbehilfe und bekennt sich "nicht schuldig".

Am Landesgericht Salzburg musste sich seit heute, Dienstag, ein pensionierter Arzt nach geleisteter Sterbehilfe verantworten. Der frühere Lungenarzt Helmut Wihan (67) stand wegen des Verdachts des Mordes vor den Geschworenen. Die Anklage wirft ihm vor, einer schwer depressiven 70-jährigen Frau aus dem Flachgau im Juni 2006 drei Injektionen in die Füße gespritzt zu haben, die zum Tod geführt hätten. Wihan selbst wies den Mordvorwurf zurück und sprach stattdessen von "Sterbehilfe aus Mitleid".

Zugetragen hat sich der Vorfall in einem Haus in Obertrum im Flachgau. Laut Anklage hat Wihan seiner langjährigen guten Bekannten drei Injektionen Tramadol und Methadon in die Beine gesetzt. Nach einem psychiatrischen Gutachten hätte dem Mediziner aber klar sein müssen, dass die an Depressionen, Hypomanie, Epilepsie und Demenz leidende Frau, die auch Alkohol konsumierte und Kettenraucherin war, keinen freien Tötungswillen mehr bilden habe können. Die Staatsanwaltschaft sieht deshalb nicht den Tatbestand "Tötung auf Verlangen" verwirklicht, der mit einem Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bedroht ist, sondern "Mord" (zehn bis 20 Jahre oder lebenslänglich).

"Ich bin nicht schuldig"

"Nein, ich bin nicht schuldig", sagte Wihan zu Beginn des Prozesses. In den vergangenen fünf Jahren ihres Lebens habe die Frau immer wieder einen Sterbewillen geäußert, da habe er ihr noch zugeredet, "du bist reich, genieße das Leben". Doch im letzten Jahr sei es mit der Frau rapide bergab gegangen. Sie hatte eine Herzoperation, "schwerste Durchblutungsstörungen, Verkalkungen und Aufweichungen im Gehirn". Ein Selbstmordversuch der Frau durch einen Medikamenten-Cocktail rund vier Monate vor ihrer Tötung am 13. Juni 2006 sei gescheitert.

"Zum Schluss war sie ganz eingefallen und weiß im Gesicht, wie ein Geist. Sie sagte zu mir: 'Jetzt musst du mir helfen. Jetzt ist der letzte Moment, wo ich noch alle Sinne beieinander habe, um das zu entscheiden'. Wenn sie mir nicht so leidgetan hätte, wenn es ihr nicht so schlecht gegangen wäre, hätte ich ihr auch nicht geholfen", betonte der Mediziner, der die Frau bereits 50 Jahre gekannt hatte.

"Sie können mich nach Sibirien schicken"

Die Frau habe sich zwei Spritzen Morphium selbst gespritzt, danach habe er ihr eine dritte Injektion gesetzt. "Ich steh' dazu, auch wenn Sie mich einsperren, es ist egal, ob ich hier oder dort schlafe, so toll ist die Freiheit daheim auch nicht. Sie können mich nach Sibirien schicken", beschimpfte er einen Gutachter und bezeichnete ihn als "Affen", als "Seelenlosen". Von Tramadol- oder Methadon-Injektionen, wie es in der Anklage steht, wisse er gar nichts. Ebenfalls nicht bekannt sind ihm Einstiche in die Füße.

Die Gutachter untermauerten Wihans Aussagen nicht in allen Punkten. So konnte Gerichtsmedizinerin Edith Tutsch-Bauer an der Leiche der Frau keine Einstichstellen an den Armen finden, wie dies der Arzt behauptet hatte. Und die von ihr vorgefunden Einstichstellen an den Füßen seien für einen Laien sehr ungewöhnlich, weil es schwierig sei, dort die Venen so punktgenau zu treffen, wie es der Fall war. Außerdem sei die 70-Jährige nicht todkrank gewesen. Der Toxikologe wiederholte seine Aussage, wonach die Frau an einer Mischintoxikation von Tramadol und Methadon gestorben sei und nicht an Morphium. Dieses habe man im Körper gar nicht gefunden.

Geisteskrankheit auszuschließen

Da der Angeklagte eine psychiatrische Untersuchung im Ermittlungsverfahren verweigert hatte, gab heute der renommierte Gerichtspsychiater Reinhard Haller aufgrund von Videoaufzeichnungen und seinen Beobachtungen in der Verhandlung eine Stellungnahme ab. Eine Geisteskrankheit könne er mit hinreichender Sicherheit ausschließen, so Haller, Wihan weise aber eine auffallende Persönlichkeit auf: "Er ist emotional instabil und neigt zu Übertreibungen." Die Persönlichkeitsstörung sei aber nicht so schwer, dass sie die Zurechnungsfähigkeit aufhebe.

Der Prozess wurde gegen 16.15 Uhr auf Wunsch des Beschuldigten vertagt, der sich gesundheitlich am Limit fühlte. Weitere Verhandlungstage sind für 16. Oktober und 16. Dezember angesetzt.

(APA)

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