Durch eine Abwägung im Einzelfall entscheiden die Höchstrichter, ob Ausländer in Österreich bleiben dürfen oder nicht. Das Interesse am Privatleben des Betroffenen wird dem Interesse des Staates gegenübergestellt.
Wien. Ein vor 17 Jahren eingereister Nigerianer ist seit 14 Jahren mit einer Österreicherin verheiratet. Gemeinsam haben sie hier drei Kinder. Der Nigerianer darf aber ausgewiesen und mit einem zehnjährigen Aufenthaltsverbot in Österreich belegt werden. Er hatte wiederholt Suchtgiftdelikte gesetzt und auch an Minderjährige Drogen verkauft. Der Verwaltungsgerichtshof (2007/21/0084) hielt dazu fest, dass der Nigerianer aufgrund seiner „gravierenden Straffälligkeit“ eine allfällige Trennung von seinen Angehörigen in Kauf nehmen muss. Überdies bestand in diesem Fall vor der Verhaftung des Afrikaners kein gemeinsamer Haushalt zwischen ihm und den Angehörigen.
Es ist einer von vielen Fällen, in dem die Höchstgerichte versuchen müssen, menschliche Schicksale in rechtliche Bahnen zu lenken. Beim Thema Abschiebung sind die Urteile nicht immer leicht vorhersehbar, jeder Fall muss individuell entschieden werden. So bekam etwa eine Philippinin mit Kindern vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) Recht, ihre Ausweisung wurde aufgehoben. Sie war vor acht Jahren nach Österreich eingereist, seit vier Jahren war sie illegal im Land und wurde dafür bestraft. Ihr Ehemann und ihre drei Kinder sind Österreicher. Die Behörde hatte die Abschiebung damit verteidigt, dass die Kinder volljährig seien. Dies ändere aber nichts an der notwendigen Prüfung, ob das Grundrecht auf das Privatleben verletzt wurde, meinte der VfGH (B2369/07).
Abgeblitzt beim VwGH (2007/ 18/0136) ist im Vorjahr ein Türke. Er stellte seit 1992 mehrere erfolglose Asylanträge, seit 1996 war der Mann illegal in Österreich. Der Ausweisung 1997 kam er nicht nach. In Österreich leben die Frau des Türken, ein gemeinsames Kind sowie fünf Geschwister des Mannes. Der VwGH erklärte, dass das gegen den Türken ausgesprochene Rückkehrverbot nach Österreich korrekt war. Von den 15 Jahren Aufenthalt in Österreich war der Mann elf Jahre illegal hier.
80-Jährige durfte bleiben
Großes Aufsehen erregte im Vorjahr der Fall einer 80-jährigen kranken Türkin, deren Abschiebung vom VfGH gestoppt wurde. Die pflegebedürftige Frau hat keine Verwandten in der Türkei. Die endgültige Entscheidung, ob die Frau hier bleiben darf, ist laut VfGH noch ausständig.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.10.2008)