SPÖ-Chef Faymann: „Über Volksabstimmungen werden wir noch streiten.“ ÖVP bei Studiengebühr verhandlungsbereit – beharrt aber auf festgeschriebenem Pro-EU-Kurs.
In Wirtschaftsfragen ziehen SPÖ und ÖVP derzeit an einem Strang, doch der EU-Kurs wird immer mehr zum Stolperstein für die Regierungsverhandlungen, die heute, Dienstag, offiziell beginnen. SPÖ-Chef Werner Faymann nannte die von ihm gewünschte Volksabstimmung bei wesentlichen Veränderungen der EU-Verträge als einen der zwei Punkte, bei denen man noch „streiten“ werde. Der zweite Punkt sind die Studiengebühren, deren Wiedereinführung Faymann ausschloss.
Brisant ist aber der EU-Kurs. Während die ÖVP das endgültige Aus für die Studiengebühren schlucken dürfte, beharrt sie auf einer klaren Festlegung auf einen Pro-EU-Kurs im Regierungsübereinkommen. Eine Forderung, die Faymann nur schwer erfüllen kann, ohne von der bisherigen Linie abzugehen – und ohne seinen wichtigsten Bündnispartner, die „Kronen Zeitung“, schwer zu verärgern.
In der SPÖ hofft man nun vor allem, dass Bundespräsident Heinz Fischer mit seinen Ratschlägen mithelfen kann, die Kluft in der EU-Frage zu überwinden. Dafür wird allerdings einiges Fingerspitzengefühl notwendig sein.
Nicht nur politisch, auch juristisch drohen mit der von der SPÖ gewünschten gesetzlichen Festlegung auf eine EU-Volksabstimmung immense Probleme. Diese Festlegung auf eine Volksabstimmung bei jeder „wesentlichen Änderung der EU-Verträge“ birgt aber ein weites Feld an Interpretationsmöglichkeiten.
Was ist eine „wesentliche Änderung“? SPÖ-Chef Werner Faymann betont zwar, dass es etwa im Falle einer Aufnahme Kroatiens in die EU keine Volksabstimmung geben sollte. Doch das ist nur eine politische Aussage. Juristisch ist die Sache nicht so einfach. Denn auch dieses Beitrittsabkommen kann als wichtige Änderung des EU-Vertrags interpretiert werden, da es zu einer Änderung im Machtgefüge der EU kommt. Wie bei jeder Erweiterung werden sich die Zahl der Sitze im Europaparlament, die Machtverteilung im EU-Rat und möglicherweise sogar die Zahl der Kommissare ändern.
„Juristisch unredlich“, bezeichnete der Staatssekretär im Außenministerium, Hans Winkler, denn auch die Linie der SPÖ. Er sieht die Gefahr von monatelangen Blockaden der EU durch Österreich. Denn bei jeder Vertragsanpassung werde es EU-Skeptiker geben, die eine „wesentliche Änderung“ des EU-Vertrags orten. Auch in Juristenkreisen wird damit gerechnet, dass es bei jeder kleinsten Änderung zu Klagen vor dem Verfassungsgerichtshof kommen werde. Ein Verfahren würde dann bis zu 18 Monate benötigen.
Zugeständnisse an Irland
Der Ruf nach einer Volksabstimmung könnte schon erfolgen, wenn Irland Zugeständnisse für eine Ergänzung des EU-Vertrags erhält, um in einem zweiten Referendum doch noch Ja zu sagen. Selbst wenn es dabei nur um ein Protokoll geht und darin lediglich klargestellt wird, dass etwa das Abtreibungsverbot oder die irische Neutralität vom Vertrag nicht betroffen seien, könnte dies in Österreich eine Volksabstimmungsdebatte auslösen. Erst recht wäre dies der Fall, wenn es zu Änderungen am Vertrag selbst – und seien diese noch so unbedeutend – käme.
Ein weiteres juristisches Problem ist, dass Staatsverträge bisher in Österreich überhaupt nicht Volksabstimmungen unterzogen wurden. Referenden sind nur über Gesetze vorgesehen, die zu einer Gesamtänderung der Bundesverfassung führen. Das war etwa im Falle des EU-Beitritts so.
Wenn die Regierung mit internationalen Organisationen Abkommen aushandelte, war bisher dafür keine Abstimmung notwendig. „Eine Änderung dieser Linie könnte den Handlungsspielraum der Regierung letztlich sehr einschränken“, heißt es aus ÖVP-Kreisen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.10.2008)