Experten bemängeln, dass die Tierschutzgesetze zu wenig kontrolliert werden. Gegen Aktivisten gehe die Justiz aber kompromisslos vor. Die Landwirtschaft warnt wiederum vor Negativfolgen durch neue Vorschriften.
Wien. „Tiere mit ähnlichen Bedürfnissen werden vom Gesetzgeber völlig unterschiedlich behandelt.“ Holger Herbrüggen, Tierarzt und Jurist, machte vergangene Woche bei der Diskussionsrunde „Rechtspanorama am Juridicum“ kein Hehl aus seiner Unzufriedenheit. Ein Hund dürfe laut Gesetz über 15 Quadratmeter verfügen und einmal pro Tag seinen Zwinger verlassen. Dem Schwein, das ähnliche Bedürfnisse habe, werde aber nur ein Quadratmeter zugestanden. Und das Schwein könne erst nach sechs Monaten einmal hinaus – „und dann Richtung Schlachthof“, so Herbrüggen bei der von der Wiener Jus-Fakultät und der „Presse“ veranstalteten Diskussion um Tierrechte.
„Das Thema polarisiert“, betonte Eva Maria Maier, Professorin für Rechtsphilosophie. Das sehe man daran, dass das Werbeplakat für die Diskussion am Juridicum innerhalb weniger Stunden heruntergerissen wurde. „Es geht um die rechtsethische Frage: Welchen Stellenwert haben Tiere? Verdienen Sie Respekt? Oder ist Tierschutz bestenfalls von der Menschenwürde abgeleitet?“, so Maier. Sie erinnerte auch an den Ansatz von Immanuel Kant: Demnach dürfe man Tiere bloß deswegen nicht misshandeln, damit die Menschen nicht verrohen.
Strafrechtsprofessor Frank Höpfel bemängelte, dass die Tierschutzgesetze-Fortschritte „eindeutig zu wünschen übrig lassen“. Vor allem der mangelnde Eifer der Behörden bei der Vollziehung sei zu beklagen. Noch stärkere Kritik in diese Richtung kam von der niederösterreichischen Grünen-Chefin Madeleine Petrovic, Präsidentin des Wiener Tierschutzhauses: „Das Gesetz wird nicht vollzogen. Das kann es in einem Rechtsstaat ja nicht sein“, so Petrovic. Es gebe einen „irren Behördenapparat im Fremdenrecht“; aber bei den Banken und bei den Tieren sei der Staat blind. Adolf Marksteiner, in der Landwirtschaftskammer für Viehwirtschaft zuständig, sah die Situation weit entspannter. Der Tierschutz werde bei den Landwirten sehr häufig kontrolliert. Und Österreich komme bereits jetzt eine Vorreiterrolle zu, weil es hier 20.000 Ökobetriebe gebe. Marksteiner erwähnte aber auch die möglichen negativen Folgen von Tierschutzgesetzen auf die heimische Wirtschaft. So dürfe es ab nächstem Jahr keine Käfighaltung bei Hennen mehr geben. Das sei zwar ein Fortschritt. Aber die Industrie werde vermehrt auf Käfigeier aus dem Ausland umsteigen. „Nationale Alleingänge, die zu Verlusten in der Wirtschaft führen, sind auf Dauer nicht durchsetzbar“, warnte Marksteiner.
Gesetzesübertretung nötig?
Ein gewichtiges Thema in der Debatte – sie stand unter dem Titel „Rechte für Affen, Tierschützer in U-Haft?“ – waren dann auch die kürzlich inhaftierten Aktivisten. Einige von ihnen waren selbst im Publikum: Martin Balluch, Obmann des Vereins gegen Tierfabriken, ergriff auch das Mikrofon: „Es bedarf immer einer gewissen Gesetzesübertretung“, sagte er. Man brauche eine „außerparlamentarische Bewegung“, die anschiebe. So sei das Legebatteriegesetz erst nach einer konfrontativen Kampagne, bei der auch die ÖVP-Zentrale besetzt wurde, eingeführt worden. „Viele Gesetzesübertretungen sind ein notwendiges Übel, um gesetzliche Verbesserungen zu erreichen.“ Strafrechtler Höpfel sah die Sache etwas anders: Die Begehung und Planung strafbarer Handlungen sei etwas Eindeutiges – „da bekommt man einen Drall hinein, den die Sache nicht verdient hat“. Aber Höpfel kritisierte auch die „teilweise übertriebene Schärfe“ beim Vorgehen gegen die in U-Haft genommenen Tierschützer. Als die Enthaftung schließlich von der Oberstaatsanwaltschaft angeordnet wurde, sei die U-Haft im Vergleich zur erwartbaren Strafe bereits unverhältnismäßig lange gewesen. Das Strafrecht an sich sei zwar nicht zu streng. Aber gegenüber den Tierschutzaktivisten werde „Einseitigkeit gepflogen und zu scharf vorgegangen“.
Rechtsphilosophin Maier betonte, dass Tierschutz „zwangsläufig am Rande der Legalität“ sei: „Anders geht es nicht.“ Aber ziviler Ungehorsam habe „bei der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und beim Gewaltverbot“ seine Grenzen. Madeleine Petrovic sah sich durch die Debatte zu einem Outing veranlasst – auch sie habe schon einmal gegen das Recht verstoßen: „Ich war ungebeten in Hühnerbatterien“, erklärte die Politikerin und legte gleich nach: „Was ich dort gesehen habe, war unerträglich.“ Ohne die Tierrechtsbewegung wäre es zu keiner Verbesserung gekommen, machte sie klar – und rügte den Umgang der Justiz: Die „massive Kriminalisierung“ der Tierschützer sei ein „Ausdruck dafür, dass die Bewegung erfolgreich ist“, so Petrovic. Man könne die Bewegung eine Zeitlang kriminalisieren und unterdrücken. „Aber auf Dauer wird das nicht gehen.“
Kampf um Affensachwalter
Der Themenblock „Rechte für Affen“ drehte sich um den Schimpansen Hiasl. Der Verein gegen Tierfabriken hatte versucht, für das Tier einen Sachwalter zu bestellen – war damit aber bei den heimischen Gerichten gescheitert. Der Fall liege nun beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, erklärte der im Publikum anwesende Rechtsvertreter von Hiasl, Eberhart Theuer. Das zentrale Argument für eine Sachwalterbestellung: Schimpansen seien dem Menschen sehr ähnlich. Würde ein Sachwalter für den Affen bestellt werden, könnte dieser die Rechte für das Tier ausüben.
Tierarzt Herbrüggen sieht diese Aktion skeptisch: Sie lenke von den wahren Problemen ab. Diese Versuche würden der Tierrechtsbewegung sogar schaden, weil die Aktivisten als Utopisten erscheinen würden. Und warum solle man gerade Affen bevorzugen und nicht etwa Wale, die intelligenter seien? Petrovic hält die Debatte hingegen für nicht illusionistisch: Sie erinnerte an die Zeit, als sie selbst am Juridicum römisches Recht lehrte: Die Studenten seien damals entsetzt über die Fälle gewesen, in denen ein Sklave verkauft wird und umkommt. Heute sei es selbstverständlich, dass alle Menschen frei sind. Und genauso sollte es schon bald „Tierrechte für Tiere“ geben.
AUF EINEN BLICK
■Rechtspanorama am Juridicum. Mit der Diskussion „Rechte für Affen, U-Haft für Tierschützer?“ haben die Wiener rechtswissenschaftliche Fakultät und „Die Presse“ die Veranstaltungsreihe „Rechtspanorama am Juridicum“ nach der Sommerpause wieder aufgenommen.
■Der nächste Diskussionsabend widmet sich am 10.November ab 18 Uhr der Frage: „Ist dieser Staat noch regierbar?“ Im Lichte der Neuwahl und ihres Ergebnisses werden, neben anderen, Dekan Heinz Mayer und „Presse“-Chefredakteur Michael Fleischhacker diskutieren. [Fotos: Clemens Fabry]
("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.10.2008)