Restitution: Keine "Lex Leopold", aber neues Gremium

'Die Auferstehung' von Albin Egger-Lienz
'Die Auferstehung' von Albin Egger-Lienz(c) AP (Lilli Strauss)
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Eine interministerielle Arbeitsgruppe hat die Möglichkeit untersucht, auch das Museum Leopold im Kunstrückgabe-Gesetz zu berücksichtigen. Sie sieht "verfassungsrechtliche Schranken".

Eine von Kulturministerin Claudia Schmied im Februar dieses Jahres eingerichtete interministerielle Arbeitsgruppe hat eine Novelle zum Kunstrückgabe-Gesetz 1998, die das Leopold Museum berücksichtigen sollte, geprüft. Sie erteilte einer über die derzeitige Rechtslage hinausgehenden gesetzlichen Regelung - etwa einer "Lex Leopold" - nun eine Absage, berichtet der "Standard". Das Museum Leopold wird als Stiftung geführt. Ein Gesetz, das dieses berücksichtigen wurde, stoße wegen des "damit verbundenen generellen Eingriffs in privates Eigentum an verfassungsrechtliche Schranken", heißt es in dem Bericht der Arbeitsgruppe. Ein unmittelbarer Eingriff des Bundes in das Eigentum der Stiftung auf der Grundlage bestehender Regelungen (etwa gestützt auf das Kunstrückgabegesetz) sei nach "intensiver Prüfung ausgeschlossen".

Gremium einsetzen

Eingesetzt werden soll jedoch ein Gremium. Dieses soll eine rechtliche Wertung der Ergebnisse der (bereits eingerichteten) unabhängigen Provenienzforschung vornehmen. Die Stiftung Leopold sieht in dem Papier eine "Bestätigung ihrer Interpretation der herrschenden Rechtslage". Das Gremium soll unter Einbindung der Stiftung geschaffen werden. Es komme in seiner Funktion etwa dem Restitutionsbeirat nahe, sagte ein Sprecher des Ministeriums. Dieser ist nur für die Rückgabe von Raubkunst aus den Bundesmuseen zuständig. Als letzten Schritt sieht die Arbeitsgruppe die Entscheidung des Stiftungsvorstandes über Rückgaben unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Gremiums vor. Schmied ist davon "überzeugt, dass die Zusammenarbeit mit dem Stiftungsvorstand konstruktiv fortgesetzt wird".

Im dem Bericht wird festgehalten, dass die Leopold Museum-Privatstiftung ein "privater Rechtsträger" ist, "der jedoch nicht nur in der öffentlichen Wahrnehmung dem Bund zugerechnet wird, sondern in dem der Bund auch eine bedeutende Rolle spielt". Die aus einer "Lex Leopold" resultierenden möglichen Verfahren würden aber "rechtlich haltbare und umsetzbare Maßnahmen verhindern". Daher solle eine Lösung möglichst unter Einbindung der Stiftung und durch einstimmige Vorstandsbeschlüsse gefunden werden.

Die Rückgabe einzelner Werke durch Beschluss des Vorstandes sei aber "jederzeit ohne Verletzung des Stiftungszwecks möglich, weil dadurch der Charakter der Sammlung nicht verloren geht", wie es heißt.

Provinienzforscher im Leopold

Laut Peter Weinhäupl, dem kaufmännischen Direktor des Leopold Museums, sei man jetzt, nach der bereits erfolgten Einrichtung einer unabhängigen Provenienzforschung, bei Schritt Eins, den man "sehr ernst" nehme. Die von Kulturministerium und der Privatstiftung gemeinsam bestellten Provenienzforscher arbeiten bereits seit mehreren Wochen intensiv an der Sichtung der umfangreichen Unterlagen der hausinternen Provenienzforschung. Zur Frage, wie mögliche weitere Schritte aussehen könnten, könne man zur Zeit nichts sagen.

Die Arbeitsgruppe war nach der öffentlichen Diskussion um Raubkunst installiert worden. Diese Diskussion wurde anlässlich der Ausstellung "Albin Egger-Lienz" ausgelöst. Zudem gab es ein Gutachten des Universitätsprofessors Dr. Berka, das die israelitischen Kultusgemeinde inauftrag gegeben hatte. In diesem wurde die Möglichkeit einer Einbeziehung der Privatstiftung in das Kunsthüterrückgabe-Gesetz als möglich angesehen.

(APA/Red.)

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