Kursbewegende Ereignisse bei börsenotierten Unternehmen verlangen nach einer sofortigen Veröffentlichung.
Denn die Börse kann nur funktionieren, wenn wichtige Informationen allen Marktteilnehmern gleichzeitig zugänglich sind. Ein Kaufangebot für ein börsenotiertes Unternehmen fällt klarerweise in diese Kategorie. Das scheinen die Herren Mayrhuber (Lufthansa), Michaelis (ÖIAG) und Ötsch (AUA) nicht zu wissen.
Gut, dass die Übernahmekommission da eingesprungen ist, die AUA-Aktie aussetzen ließ und den Herren dann offenbar das Börsegesetz erklärte. Und dabei wohl auch den Eindruck verstärkte, dass Ötsch und Michaelis mit ihren Aufgaben offenbar wirklich ein wenig überfordert sind.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.10.2008)