Stabilitätspaket auch für längere Krise geeignet

Ein Aktienhaendler ist am Dienstag, 7. Oktober 2008, vor dem Verlauf des DAX an der Boerse in Frankfu
Ein Aktienhaendler ist am Dienstag, 7. Oktober 2008, vor dem Verlauf des DAX an der Boerse in Frankfu(c) AP (Michael Probst)
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Finanzmarkt: Die heimischen Maßnahmen gehen weiter als etwa die der Schweiz.

„Finanzmarktkrise“ hat wohl ein gewisses Potenzial, zum Wort des Jahres 2008 gekürt zu werden. Hierzulande ist man von echten systemischen Krisenszenarien, wie sie sich etwa in den USA, Island und der Ukraine gezeigt haben, weit entfernt. Dennoch gehen die globalen Effekte dieser Entwicklungen auch an Österreich nicht spurlos vorüber. Um dem rechtzeitig gegenzusteuern, wurde auch in Österreich ein Finanzmarktstabilitätspaket geschnürt.

Mit dem Paket, dessen Gesamtbudget 100 Mrd. Euro beträgt, wird u. a. das Interbankenmarktstärkungsgesetz (IBSG) neu eingeführt. Im Rahmen der Maßnahmen zur Liquiditätsverbesserung regelt es die gemeinhin als Liquiditäts-Clearingstelle bezeichnete Institution. Diese Gesellschaft wird zur Belebung des Interbankenmarktes Gelder ausleihen und an andere Banken weitergeben. Zwecks Absicherung ist der Finanzminister ermächtigt, im Namen des Staates entsprechende Haftungen zu übernehmen. Darüber hinaus kann er die Liquiditätsbeschaffung der Kreditinstitute auch dadurch stützen, dass er die Bürgen- bzw. Garantiehaftung für Schuldverschreibungen dieser Institute übernimmt. Auf Maßnahmen nach dem IBSG entfällt mit 75 Mrd. Euro der Löwenanteil des vorgesehenen Budgets.

Ebenfalls neu ist das Finanzmarktstabilitätsgesetz (FinStaG). Es regelt sogenannte Rekapitalisierungsmaßnahmen des Staates. Diese können sich von diversen Haftungsübernahmen, Darlehen und Eigenmittelzuführungen über die Beteiligung an Kapitalerhöhungen bis hin zur Übernahme von Gesellschaftsanteilen spannen. Umgesetzt werden diese Maßnahmen durch eine eigens zu gründende Tochtergesellschaft der ÖIAG. Als Ultima ratio ist vorgesehen, dass Unternehmen der Finanzbranche auch im Wege einer Enteignung verstaatlicht werden könnten. So weit musste man bei der Kommunalkredit noch nicht gehen; es ist hier bloß mit einem Erwerb von Anteilen zu rechnen.

Sämtliche Anteile an Kreditinstituten, die der Staat aufgrund des FinStaG erwerben sollte, werden laut diesem Gesetz nach Bewältigung eines allfälligen Rekapitalisierungsbedarfs wieder privatisiert.

Im Gegensatz zum IBSG stellt das FinStaG auf Unternehmen ab, die in Schwierigkeiten geraten. Internationalen Vorbildern folgend werden entsprechende Auflagen für Unterstützungen gestellt. Diese sind im Gesetz nur grundlegend festgehalten, eine nähere Ausformung erfolgt per Verordnung. Der Bogen spannt sich hier von der geschäftspolitischen Ausrichtung (verstärkte Kreditvergabe an KMU) über Regeln zum Entgelt der Organe und Mitarbeiter eines Instituts, der Arbeitsplatzsicherheit und dem Verhalten im Wettbewerb bis hin zu Rechenschafts- und Offenlegungspflichten.

Für Maßnahmen nach dem FinStaG ist ein flexibler Budgetrahmen von 15 Mrd. Euro vorgesehen. Über die Auswirkungen des IBSG und des FinStaG hat der Finanzminister dem Nationalrat fortan quartalsmäßige Berichte vorzulegen.

Die dritte große Maßnahme zur Stärkung des Anlegervertrauens besteht in der Aufwertung der Einlagensicherung (s. Rechtspanorama vom 21. Oktober).

Neben diesen zentralen Säulen sind weitere flankierende Maßnahmen vorgesehen. So ist die Finanzmarktaufsicht (FMA) künftig ermächtigt, Kreditinstituten eine Erhöhung der Eigenkapitalquote vorzuschreiben, wenn dies für eine angemessene Begrenzung von Risken nötig erscheint.

Außerdem erhält die FMA die Befugnis, Leerverkäufe bestimmter Finanzinstrumente vorübergehend zu untersagen oder alternativ nur unter strengen Auflagen (Meldepflichten, Veröffentlichungspflichten und Deckungspflichten) zu gestatten. Sanktioniert wird ein Verstoß gegen diese neuen Leerverkaufsregeln mit einer Geldstrafe von bis zu 75.000 Euro.

Anlegerentschädigung: Reform

Schließlich fordert der Nationalrat in zwei Entschließungen den Finanzminister auf, Vorschläge zum einen für eine nachhaltige Reform des Anlegerentschädigungsrechts vorzulegen und zum anderen für eine Gleichstellung der Bewertungsregeln für Anleihen, die im Direktbestand bzw. in Fonds gehalten werden, zu sorgen.

In Anbetracht der Rahmenbedingungen und Zielsetzungen ist diesem Paket ein gutes Zeugnis auszustellen. Es enthält Elemente zur Abwendung einer Krise und auch solche, mit denen allenfalls dennoch eintretende Schwierigkeiten bewältigt werden können.

Darüber hinaus ist es aber nicht nur zur Bekämpfung kurzfristiger Krisenszenarien geeignet. Vielmehr legt es zugleich die Basis für eine weitere Optimierung des Finanzmarkts. Im europäischen Vergleich ist diesem Paket, das dem deutschen nicht unähnlich ist, eine hohe Qualität zu attestieren. Insbesondere im Vergleich zu Staaten, die vorerst nur auf Krisenbewältigung setzen, wie etwa der Schweiz, hat man in Österreich schon den nächsten, zukunftsorientierten Schritt in eine stabile Zukunft getan.

Mag. Putzer ist Leiter Recht der Raiffeisenbank Kleinwalsertal AG.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.10.2008)

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