Kleinanleger: Schutz verbessert

(c) BilderBox (Erwin Wodicka)
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Die Anleger-Entschädigung der Wertpapier-Firmen wird gestärkt, der Staat zahlt mit.

Wien. Im Windschatten des Bankenrettungspakets wird auch die Entschädigung für kleine Wertpapieranleger verbessert. Kleinanleger, die ihr Erspartes verlieren, bekommen künftig eine Entschädigung bis zu 20.000 Euro, ohne vorher ein Verschulden der Finanzmarktaufsicht (FMA) nachweisen zu müssen.

Bisher wurde bei leichter Fahrlässigkeit der FMA – diese Behörde beaufsichtigt Banken und Wertpapierunternehmen – die Amtshaftung der Republik Österreich schlagend. In anderen Ländern ist das nur bei grober Fahrlässigkeit der Fall, in Deutschland agiert die Bankenaufsicht Bafin im öffentlichen Interesse, es gibt daher gar keine Haftung gegenüber Dritten.

Amtshaftungsklage fällt weg

Die österreichische Rechtslage wurde immer wieder kritisiert, zuletzt auch vom Internationalen Währungsfonds. Der Vorwurf: Die Amtshaftung würde bei Finanzspekulanten „Moral Hazard“ auf Kosten der Steuerzahler begünstigt. Für geschädigte Anleger war die bisherige Rechtslage aber positiv. Sie gingen in Fällen wie BHI-Bank und Riegerbank zum Kadi, die Justiz urteilte in den vergangenen Jahren zunehmend anlegerfreundlich, die Republik musste daher zahlen.

Bisher letzter Fall, in dem geschädigte Wertpapieranleger eine Amtshaftungsklage gegen die Republik einbrachten, war die Pleite des Wiener Finanzdienstleisters Amis. Die Causa Amis, bei der mehr als 15.000 Anleger um rund 65 Mio. Euro geschädigt wurden, beschäftigt derzeit die Gerichte. In erster Instanz wurde die Republik bereits zu millionenschweren Schadenszahlungen verurteilt, die Berufung läuft. Im Extremfall könnte der Fall Amis laut Schätzungen von SPÖ-Finanzsprecher Jan Krainer die Republik Österreich bis zu 200 Mio. Euro kosten. Rund 80 Mio. Euro sind im Budget bereits für den Fall Amis rückgestellt.

Mehrstufiges System

Jetzt zieht Österreich in Sachen Amtshaftung für die Bankenaufsicht mit Deutschland gleich. Geschädigte Anleger können also nicht mehr zum Kadi rennen, sie kommen aber im Schadensfall schneller als bisher zu ihrem Geld. Langwierige Prozesse fallen weg. Gleichzeitig wird nämlich die Anlegerentschädigung der Wertpapierdienstleister (AeW) auf neue Beine gestellt. Die bisher „brustschwache“ Entschädigungseinrichtung der rund 150 heimischen Wertpapierdienstleister, die nur sehr geringe Beträge aufbringen konnte, wird dazu auf eine völlig neue Basis gestellt. Geplant war die Reform bereits im Sommer dieses Jahres, das Ende der Koalition stoppte dann die Pläne. Nun soll ein entsprechendes Gesetz bis Ende Jänner 2009 vorliegen.

Vorgesehen ist ein Vier-Säulen-Modell: Die konzessionierten Wertpapierfirmen werden künftig nicht erst im Schadensfall zur Kassa gebeten, sondern müssen jährlich Beiträge einzahlen, die teilweise in eine Versicherung fließen. Zusätzlich können im Entschädigungsfall Sonderbeiträge eingehoben werden.

Mit diesen Maßnahmen sollten mittelfristig „normale“ Entschädigungsfälle abgedeckt werden. Bei Großschäden oder wenn mehrere Wertpapierfirmen gleichzeitig oder knapp hintereinander in Probleme geraten, muss freilich der Staat einspringen. Denkbar wäre, dass der Bund für Anleihen haftet, die die Anlegerentschädigung der Wertpapierdienstleister aufnimmt, um die geprellten Anleger schadlos zu halten.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.10.2008)

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