Doppeltes Debüt: Die Professorinnen Jud und Wendehorst hielten ihre Antrittsvorlesungen.
Wien. Dass sich die juristische Prominenz am vergangenen Donnerstag an der Uni Wien versammelte, hatte einen guten Grund – oder besser gesagt zwei gute Gründe: Denn gleich zwei Antrittsvorlesungen von Professorinnen für Zivilrecht standen am Programm.
In Zeiten der Finanzkrise mag das von ihr gewählte Thema vielleicht sogar anmaßend erscheinen, betonte Brigitta Jud. „Aber ich muss Sie im Vorhinein enttäuschen“, erklärte die Zivilrechtlerin bei ihrer Antrittsvorlesung zum Thema „Die Zukunft des Kreditvertrages“. Jud machte aber deutlich, dass Reformbedarf besteht: So enthalte das ABGB trotz der enormen wirtschaftlichen Bedeutung keine expliziten Regelungen für den Kreditvertrag. Die Rechtslage sei in verschiedensten Gesetzen geregelt – das führe zu einer unübersichtlichen Lage und überdies würden sich die verschiedenen Regelungen teilweise widersprechen. Hoffnung macht Jud die neue Verbraucherkredit-Richtlinie, die die Rechtslage in den EU-Staaten harmonisiert. Jud appelliert, dass die Umsetzung der Richtlinie zum Anlass genommen werden soll, um die Defizite in der heimischen Rechtsordnung zu beheben: So sollen allgemeine Bestimmungen über den Kreditvertrag im ABGB eingeführt werden.
Die Bestimmungen der Richtlinie, bei denen der Verbraucherschutz im Vordergrund steht, will Jud hingegen in einem eigenen, neuen Verbraucherkreditgesetz umgesetzt sehen. Und da mittelfristig ohnedies eine Neukodifikation des Konsumentenschutzgesetzes anstehe, sollte auch dieses in das Verbraucherkreditgesetz integriert werden.
ABGB soll bedeutender werden
Die gebürtige Münchnerin Christiane Wendehorst widmete ihre Antrittsvorlesung dem Thema „1811 and all that – das ABGB im Prozess europäischer Rechtsentwicklung“. Wendehorst skizzierte dabei die Gründe für den mangelnden Einfluss des ABGB auf andere Rechtsordnungen in der Vergangenheit: Schuld seien neben der Konkurrenz durch den französischen Code Civil und dem deutschen BGB auch ein gewisser Reformstau im österreichischen Recht gewesen.
Allerdings: Es wäre unklug, das ABGB bei der Schaffung europäischer Modellgesetze zu ignorieren, betonte Wendehorst. Man müsse auf gesamteuropäischer Ebene die Vorzüge des ABGB klarer artikulieren. Überdies wäre es dringend notwendig, dass die österreichische Zivilrechtswissenschaft ihre einstige Funktion als Schaltstelle in Zentral- und Osteuropa wiederbelebt, wenn auch nur in der Rolle des gleichberechtigten Partners.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.11.2008)