Die Übermittlung dürfe nur zur Abwehr von dringender Gefahr erfolgen.
Eine Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung bedeutet Rückenwind für die Datenschützer: Die Höchstrichter erließen eine Einstweilige Anordnung, wonach die gespeicherten Daten bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichts nur in Ausnahmefällen an die Polizei weitergegeben werden dürfen.
Konkret darf die Weitergabe nur erfolgen, wenn es um die Abwehr einer dringenden Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder um die Sicherheit des Bundes geht. Es ist bereits das zweite Mal, dass das Bundesverfassungsgericht Gegnern der Vorratsdatenspeicherung (vorläufig) Recht gibt.
Für die Verhandlung über die Causa, an deren Ende das endgültige Urteil der Richter stehen wird, gibt es noch keinen Termin.