Justiz: Am Scheiden scheiden sich Europas Geister

(c) Die Presse (Teresa Zötl)
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Neun EU-Staaten proben neue Formen der Partnerschaft, damit für EU-Paare Scheiden weniger wehtut.

Brüssel. Ferien auf Malta. Aus einem Urlaubsflirt wird die große Liebe, Heirat, Ehe – was als europäische Romanze beginnt, kann als juristischer Albtraum enden. Denn auf der Insel sind Scheidungen verboten: Was Gott verbunden hat, soll der Staat nicht trennen.

Da haben es die Schweden leichter. Bei ihnen genügt ein Brief ans Standesamt, um eine Ehe zu beenden. Und während Spanien mit „Express-Scheidungen“ ohne Mindesttrennungszeit das gesellschaftspolitische Tempo vorgibt, müssen Iren vier Jahre getrennt leben, bis der Staat sie scheidet.

In keinem anderen Rechtsbereich gibt es in der EU solche Unterschiede wie bei Scheidungen. Tradition, Religion und Mentalität sind Barrieren, die sich nicht wie Grenzbalken abbauen lassen. Doch offene Grenzen machen die Europäer mobil, und die Liebe führt sie zusammen: 350.000 binationale EU-Ehen werden pro Jahr geschlossen, 170.000 geschieden.

„Da gibt es sehr oft immense Probleme“, weiß Kerstin Jorna, Kabinettschefin von EU-Justizkommissar Jaques Barrot. Welches Gericht entscheidet über Verschulden, Unterhalt, Sorgerecht und Vermögen? Bisher hat der initiative Partner bessere Karten, denn er kann das für ihn günstigste Recht aussuchen. Der andere flucht auf Europa.

Grund genug für die EU-Kommission, vor zwei Jahren einen Vorschlag zu präsentieren: Die „transnationalen“ Ehepartner dürfen gemeinsam ein Gerichtsstandland wählen, zu dem sie eine enge Beziehung haben. Sind sie sich uneins, soll ein Kriterienkatalog entscheiden. Über diesen Entwurf entbrannte ein Rosenkrieg. „Vor allem die ultraliberalen Schweden wehren sich. Sie wollen in jedem Fall Zwangsehen verhindern“, erklärt Jorna. Andere Länder, andere Sorgen: Malta fürchtet, Scheidungen durch die EU-Hintertür einführen zu müssen. Und Polen bangt, Homosexuelle aus den Niederlanden oder Spanien scheiden zu müssen.

2009 wird das Erbrecht Thema

Weil nichts weiterging, formierte sich heuer eine Pioniertruppe von neun Staaten, darunter Österreich. Sie wollen das Thema wenigstens unter sich lösen. Erstmals haben sie in Brüssel eine „verstärkte Zusammenarbeit“ beantragt – ein Instrument aus dem Vertrag von Nizza. Es stößt auf viel Skepsis, könnte es doch der erste Schritt zu einem „Europa der zwei Geschwindigkeiten“ sein. Barrot zögert daher: „Bevor er die Zusammenarbeit genehmigt, will er wissen, wie viele Staaten tatsächlich mitmachen“, verrät Jorna. Zwei weitere Länder sind im Gespräch.

Immerhin sei in der kleinen Runde die Einigkeit groß: Bei Unterhalt und Sorgerecht liege die Lösung am Tisch, nur bei der Vermögensteilung gebe es noch kleine Differenzen. Doch auch Jorna macht aus ihrer Skepsis kein Hehl: „Ich fürchte sehr, dass bei einem Alleingang alles nur noch komplizierter wird.“

Im kommenden Jahr startet die EU einen noch größeren Kraftakt: das Erben ohne Grenzen. So viel steht für Jorna schon fest: „Transnationale Testamente sind ein Riesenproblem, acht Millionen EU-Bürger sind davon potenziell betroffen.“ Auch für jene, die der Tod erst scheidet, sind also noch viele Grenzen niederzureißen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.11.2008)

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