Wie schafft man Versorgungs-Sicherheit trotz freien Wettbewerbs?

Die Post wird auch nach der Liberalisierung für die flächendeckende Versorgung zuständig sein. Dafür will sie finanziellen Ausgleich.

Wien. Bei der Liberalisierung von Infrastrukturdiensten gibt es jedesmal dasselbe Problem: Wie stellt man sicher, dass es weiterhin eine flächendeckende Versorgung bis in die entlegensten Winkel des Landes gibt, ohne dass daraus Wettbewerbsnachteile für einzelne Unternehmen entstehen? Diese Frage musste bereits bei der Liberalisierung des Telekom- oder des Strommarkts gelöst werden. Ab 2011 trifft dies nun auch auf das Postwesen zu.

Um die flächendeckende Versorgung zu garantieren, wurde 2002 die „Post-Universaldienstverordnung“ erlassen. Demnach muss die Post Briefe bis zu einem Gewicht von zwei Kilogramm und Pakete bis zu einem Gewicht von 20 Kilogramm „ausreichend, flächendeckend“ abholen und zustellen. Was „ausreichend, flächendeckend“ ist, wird in der Verordnung anhand von Mindestöffnungszeiten der Postämter, Zeitpunkten, zu denen die Briefkästen geleert werden, und der Häufigkeit der Zustellung definiert. Auch die Kriterien für die Schließung von Postämtern sind in der Verordnung definiert. So müssen sie „dauerhaft“ nicht kostendeckend arbeiten, und entsprechender Ersatz durch Post-Partner oder mobile Postämter muss gewährleistet sein.

Interne Quersubventionierung

Damit ist die Versorgung der Kunden gewährleistet. Die Verordnung regelt aber nicht, inwieweit der Post Nachteile durch die Erfüllung des „Universaldienstes“ von künftigen Konkurrenten oder dem Staat abgegolten werden. Die Postzustellung in entlegenen Gebieten bringt nämlich laufende Verluste, die derzeit noch mit den Überschüssen aus den Ballungszentren ausgeglichen werden – eine Art „interne Quersubventionierung“.

Bei der Post befürchtet man, dass sich neue Anbieter nur auf die Ballungsräume konzentrieren und dort somit auch günstigere Preise anbieten können. Die Post würde somit Marktanteile beim lukrativen Geschäft in der Stadt verlieren und auf dem Verlustgeschäft auf dem Land sitzen bleiben. Sie fordert daher ein „Postmarktgesetz“, das für einen entsprechenden Ausgleich sorgt.

Konkret wünscht sich die Post ein Lizenzsystem, bei dem jeder Anbieter für eine von ihm bediente Zustelladresse einen gewissen Betrag einzahlen muss. Dieser Topf soll danach entsprechend der Marktanteile wieder ausgeschüttet werden. „Ein solches System dürfte aber von der EU aus Wettbewerbsgründen abgelehnt werden“, sagt Postregulator Alfred Stratil. Ein neuer Anbieter – der in ganz Österreich aktiv sein will – müsste demnach nämlich gleich viel einzahlen wie die derzeit marktbeherrschende Post und würde so gut wie nichts herausbekommen.

Wahrscheinlicher ist daher, dass es zu einer „Fondslösung“ – wie bei der Telekom – kommt. Dieser Fonds soll die Mehrkosten des Universaldienstes für den jeweiligen Erbringer – aller Voraussicht nach weiterhin die Post – ersetzen. Gespeist wird der Fonds von den Marktteilnehmern entsprechend ihres Marktanteils. Am Anfang würde dies also keinen Unterschied zur aktuellen Situation machen. Sobald neue Anbieter aber Marktanteile gewinnen, würde die Post von ihnen Geld erhalten. Das Problem bei dieser Lösung: Es gibt keine fundierten Zahlen, wie hoch die Kosten für den Universaldienst wirklich sind. Bis zum kommenden Jahr soll daher eine Studie Klarheit über die Zahlen bringen. Zudem könnte der Postregulator für Kostenwahrheit sorgen.

Das Ergebnis der Studie könnte aber auch zur Folge haben, dass die Post überhaupt keinen finanziellen Ausgleich erhält. Denn laut der EU-Richtlinie muss die Belastung für den Exmonopolisten „unzumutbar“ sein. „Wenn der Universaldienst nur Mehrkosten von wenigen Prozent der Gesamtkosten verursacht, dann könnte das auch zumutbar sein“, sagt Stratil.

Höheres Porto auf dem Land?

Stratil plädiert aber dafür, dass die Post auf die neue Konkurrenz mit einer Billigschiene – für die nicht so strenge Zustellkriterien gelten – reagieren darf. „Es gibt sicher Kunden, die lieber weniger für das Porto zahlen, auch wenn der Brief dann drei Tage länger braucht.“ Keine Chance sieht er für eine andere Forderung der Post: Und zwar, dass die Tarife regional gestaffelt werden dürfen. So würde das Verschicken von Briefen auf dem Land teurer sein als innerhalb einer Stadt. „Das ist politisch nicht durchsetzbar“, meint Stratil.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.11.2008)

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