Marktöffnung: EU-Loblied auf Polens Handwerker

(c) AP (Czarek Sokolowski)
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Einem Kommissions-Bericht zufolge führen offene Arbeitsmärkte zu mehr Wachstum und weniger Schwarzarbeit. Eine "Handwerkerflut" bleibt aus.

Strassburg. „Es gehört sich einfach nicht, dass einige Staaten anders behandelt werden“ – mit diesem schlichten Argument protestiert Bulgariens Sozialministerin dagegen, dass Österreich und Deutschland ihre Märkte vor Arbeitssuchenden aus neuen EU-Ländern abschotten.

Bisher konnte Österreich Kritikern wie Emilija Maslarova mit scheinbar gut begründeten Sorgen kontern: Eine rasche Marktöffnung könnte zu „ernsthaften Verzerrungen“ führen – einer Flut von Migranten, Lohndumping und Arbeitslosigkeit. Im Phantom des „polnischen Installateurs“ nahmen diese Erwartungen Gestalt an.

Doch ein aktueller Bericht der EU-Kommission macht mit nüchternen Zahlen klar, dass „ernsthaft verzerrt“ offenbar nur diese Wahrnehmung ist. Denn die meisten der EU-15-Staaten, jener Staaten, die schon vor 2004 Mitglied waren, haben ihre Arbeitsmärkte längst geöffnet – und ihre Bilanz ist positiv.

Eine „Handwerkerflut“ ist ausgeblieben: Der Anteil der Osteuropäer an der Bevölkerung in der „alten“ EU ist von 2003 bis 2007 nur geringfügig gestiegen, von 0,3 auf 0,5 Prozent. Viel mehr Migranten kamen in dieser Zeit von außerhalb der EU nach Westeuropa.

Jene etwa 2,3 Mio. Osteuropäer aber, die auf der Suche nach Arbeit ausgewandert sind, haben keinen Schaden angerichtet – im Gegenteil. Ein großer Teil ging nach Großbritannien und Irland, auch der Sprache wegen. Der Einfluss auf die Arbeitslosenrate blieb „gering“. Einen dämpfenden Effekt auf Lohnsteigerungen gab es nur kurzfristig, und er hielt die Inflation niedrig. Bauwirtschaft und Gastronomie freuten sich, genug Facharbeiter zu haben, was sich positiv auf das Wachstum auswirkte.

Und auch die Finanzminister können zufrieden sein. Denn die meisten dieser Migranten sind „jung, Single und beschäftigt“. Sprich: Sie erhöhten die Zahl jener, die mehr Steuern zahlen, als sie Leistungen einfordern. Währenddessen mussten sich EU-Staaten mit geschlossenen Arbeitsmärkten weit stärker mit den negativen Folgen von Schwarzarbeit herumschlagen.

Mit diesem Bericht, den EU- Arbeitskommissar Vladimir ?pidla gestern in Straßburg präsentiert hat, macht die EU Druck auf Mitglieder, die Übergangsfristen von bis zu sieben Jahren weiter nutzen möchten. Nur im Hinblick auf Bulgarien und Rumänien, die erst 2007 zur Union stießen, ist das eine Mehrheit der alten EU-Staaten. Sie können die Abschottung bis Jahresende um drei Jahre verlängern, ohne ihre Entscheidung begründen zu müssen.

Anders sieht es für jene vier Staaten aus, die ihre Tore auch für die „EU-10“ der großen Erweiterungsrunde von 2004 verschlossen halten – Deutschland, Österreich, Belgien und Dänemark. Sie müssen Brüssel bis Ende April informieren, wenn sie die letzten beiden Jahre der maximalen Frist bis 2011 nutzen wollen, und sie haben die Beweislast, dass weiter „ernsthafte Verzerrungen“ drohen.

AK will Fristen verlängern

Dafür scheint die beginnende Rezession ein Argument zu liefern. „Gerade jetzt ist es wichtiger denn je, die Arbeitsplätze in Österreich zu schützen“, ließ AK-Präsident Herbert Tumpel vermelden. Doch auch diesem Argument nimmt der Bericht den Wind aus den Segeln: Die meisten Osteuropäer verlassen nämlich meist nur dann ihre Heimat, wenn sie im Zielland konkrete Aussichten auf Arbeit haben.

Die Wirtschaftskrise dämpfe daher die Mobilität – zumindest jene von Ost nach West. Denn sie führt auch dazu, dass etwa Bulgaren in Spanien und Griechenland ihre Koffer packen. Ministerin Maslarova freut sich: „Wir haben immer noch ein Arbeitskräftedefizit. Dass Landsleute zurückkommen, bedroht unseren Arbeitsmarkt nicht.“ Somit scheint es ihr beim EU-Grundrecht der Freizügigkeit tatsächlich ums Prinzip zu gehen: „Wir lehnen es ab, wenn mit zweierlei Maß gemessen wird.“

WIE ES WEITERGEHT

Bis 31.12. können die EU-15 ihre Arbeitsmarktbeschränkungen für Bulgaren und Rumänen um drei Jahre verlängern.

Bis 31.4.2009 kann Österreich Beschränkungen für die Länder der großen Erweiterungsrunde von 2004 ein letztes Mal verlängern, muss das aber begründen.

2011 läuft die Übergangsfrist für Polen, Ungarn, Tschechen, Slowaken, Slowenen und Balten endgültig aus, erst 2014 jene für Bulgaren und Rumänen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.11.2008)

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