Lernunterlagen mit Schriftstücken des Verfassungs-gerichtshofs vermischt.
Wien. Erst machte der Anwalt einen Fehler, dann die Praktikantin. Und dann blieb der Verfassungsgerichtshof hart.
Am 28. August wurde der Anwaltskanzlei ein Schriftstück des Verfassungsgerichtshofs zugestellt. In diesem trugen die Höchstrichter der Kanzlei auf, innerhalb von zwei Wochen die eingebrachten Schriftsätze mit der Unterschrift des bevollmächtigten Rechtsanwalts versehen wieder vorzulegen. Es geschah nichts, die Säumnisfolgen traten ein.
Erst am 23. September begehrte die Kanzlei eine „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“, um die Fristversäumnis rückgängig zu machen. Die Praktikantin habe nämlich das VfGH-Schreiben mit ihren Lernunterlagen vermischt. Das sei ihr allerdings erst am 15. September aufgefallen.
Höchstrichter finden es aber gar nicht komisch, wenn man ihre Schriftstücke mit Lernunterlagen vermischt: Das Verhalten der Praktikantin sei kein bloß geringfügiger Fehler, der gelegentlich auch sorgfältigen Menschen unterlaufen kann, urteilten sie (B 1457/08). Der Antrag der Kanzlei wurde daher abgelehnt.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.11.2008)