ÖBB: Prämie für „Kündigungsgrund“

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Im Frühjahr wurde Ex-ÖBB-Chef Martin Huber „gegangen“. Begründet wurde dies mit den Spekulations-Geschäften der Bahn. Für ebendiese könnte er eine Prämie von 357.212,10 Euro erhalten.

Wien. Das Klima zwischen der Bundesbahn und ihrem ehemaligen Chef, Martin Huber, ist zuletzt nicht gerade das Beste. Wie die „Presse“ mehrfach berichtete, klagte Huber die Bahn auf die Auszahlung seines Konsulentenvertrages in der Höhe von 836.654,52Euro. Die ÖBB konterten mit einer Gegenklage über eine Mio. Euro, wobei ihnen aber anscheinend der Lapsus passierte, damit die Forderungen von Huber anzuerkennen.

Wie viel die Steuerzahler schlussendlich für die ganze Affäre berappen müssen, werden die Gerichte erst in den kommenden Wochen entscheiden. In diesem Zusammenhang ist aber auch interessant, welche Vereinbarung ÖBB-Aufsichtsratschef Horst Pöchhacker und Huber im April dieses Jahres im Rahmen des Konsulentenvertrages getroffen haben. Denn laut diesem kann Huber im Zusammenhang mit den Spekulationsgeschäften Anspruch auf ein Erfolgshonorar von 357.212,10 Euro erwerben. Diese Spekulationsgeschäfte waren aber einer der Gründe, mit denen der vorzeitige Abgang von Huber argumentiert wurde.

Hochspekulative Papiere

Wie berichtet, haben die ÖBB im Jahr 2005 ein Guthaben aus „Sale and lease back“-Geschäften in Höhe von 612,9 Mio. Euro neu veranlagt. Das Geld war bis zu diesem Zeitpunkt in wenige Wertpapiere investiert. Die Bahn wünschte sich eine breitere Streuung und einen höheren Ertrag. Von der Deutschen Bank wurden den ÖBB Collateralized Debt Obligations (CDO) und Asset Backed Securities (ABS) angeboten. Dies sind jene Papiere in denen unter anderem auch Kredite von US-Hauskäufern mit schlechter Bonität gebündelt wurden und die die Finanzkrise auslösten. Auch der Wert der ÖBB-Papiere fiel. Per Ende 2007 musste die Bahn deswegen Rückstellungen in der Höhe von 242 Mio. Euro bilden.

Das Ergebnis dieser Veranlagung wird erst beim Ende der Laufzeiten in den Jahren 2013 und 2015 feststehen. Huber erhält laut Konsulentenvertrag ein Erfolgshonorar, wenn der Verlust für die Bahn geringer ausfällt als 242 Mio. Euro. So stehen in dem Vertrag konkrete Rechenbeispiele: Schaffen die ÖBB beispielsweise einen vorzeitigen Ausstieg aus den Geschäften, der sie 60,5 Mio. Euro kostet, dann wird die Rückstellung nur zu 25 Prozent genutzt – Huber erhält somit 75 Prozent seines Erfolgshonorars. Über diesen vorzeitigen Ausstieg wird von der Bahn übrigens gerade mit der Deutschen Bank prozessiert.

Laut den Beispielen erhält Huber auch dann Geld, wenn sich die Rückstellungen etwa per Ende 2010 reduzieren. Dies, obwohl bis zum Ende der Laufzeit für die ÖBB weiterhin ein Risiko besteht.

Die grüne Verkehrssprecherin, Gabriela Moser, hat deswegen nun eine Anzeige wegen Untreue gegen Pöchhacker und seinen Aufsichtsratsvize Eduard Saxinger bei der Staatsanwaltschaft eingebracht. „Das ist völlig aus der Luft gegriffen“, meint Saxinger dazu auf „Presse“-Anfrage. Das Erfolgshonorar sei jener Prämienanspruch, den Huber für das Jahr 2007 gehabt hätte. Diesen habe man ihm aufgrund der misslungenen Spekulationsgeschäfte nicht gewährt. Fällt der Verlust nun geringer aus, habe Huber deshalb auch wieder Anspruch auf ein Erfolgshonorar. „Die Auflösung seines Vertrages und der Konsulentenvertrag sind ein Gesamtpaket. Über die Details darf aber nur der Aufsichtsratssvorsitzende sprechen.“ Pöchhacker war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

Vorgeschobener Grund

Die Geschäfte dürften ohnehin ein vorgeschobener Grund für die Absetzung Hubers gewesen sein. Im Verfahren mit der Deutschen Bank sagte nämlich sogar Ex-Finanzchef Erich Söllinger, als Zeuge für die ÖBB, erst nach Abschluss der Geschäfte von den Details erfahren zu haben. Den Abschluss soll zuvor ein Mitarbeiter des ÖBB-Treasury getätigt haben. Die Suppe gegen Huber dürfte daher ebenfalls zu dünn gewesen sein – weshalb der Vertrag samt Erfolgsprämie für den „Kündigungsgrund“ geschlossen wurde.

Auf einen Blick

Ex-ÖBB-Chef Martin Huberwurde im Frühjahr wegen misslungenen Spekulationsgeschäften der Bahn „gegangen“. Laut seinem Konsulentenvertrag erhält er eine Prämie, wenn die Verluste aus den Geschäften geringer werden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.12.2008)

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