Gewerkschaft, Kunstsenat fordern die Verankerung des Radio-Symphonie-Orchesters im Rundfunk-Gesetz.
Gefährliche Wellen schlägt im Vorfeld der heutigen Sitzung des Finanzausschusses des ORF-Stiftungsrats die zuletzt wieder heftig diskutierte Möglichkeit einer Ausgliederung des Radiosymphonieorchesters (RSO). Entsprechende Pläne gibt es seit Langem. Immer wieder aber stößt deren Lancierung auf heftige Kritik. Am Mittwoch publizierte der österreichische Kunstsenat einen offenen Brief, in dem er sich Seite an Seite mit der Gewerkschaft gegen eine Ausgliederung wendet und ausdrücklich eine explizite Verankerung des RSO im Rundfunkgesetz verlangt.
„Dieses Orchester ist derzeit das einzige Österreichs, das regelmäßig auf hohem Niveau Musik lebender Komponisten, der klassischen Moderne und selten gespielte Werke der Vergangenheit aufführt. Es stellt einen unverzichtbaren Faktor im österreichischen Kulturleben dar“, heißt es in dem Schreiben. Dass ausgerechnet im „Musikland Österreich“ die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt ihr Orchester „ausgliedern“ möchte, stößt auf völliges Unverständnis, gehören doch die Aufgabenbereiche des RSO zu den Kernpunkten des Kulturauftrages.
„Erfüllt Kulturauftrag seit 40 Jahren“
Weiters betont der Kunstsenat: „Es herrscht Einigkeit darüber, dass dieser Bereich unter den gegebenen Voraussetzungen nur jenseits kommerzieller Zwänge gepflegt werden kann. Folgerichtig sind Orchester, die sich ihm widmen, in Institutionen verankert, die einen öffentlichen Auftrag haben, das vitale Kulturgut und Kulturerbe nachhaltig zu pflegen. Der ORF ist eine solche. Das RSO besteht in seinem Rahmen seit 40 Jahren und erfüllt den Kulturauftrag seither offensichtlich in vorbildlicher Weise.“
Gerade in jüngster Zeit hat die Aufbauarbeit von RSO-Chefdirigent Bertrand de Billy auch international reiche Früchte getragen. Die jüngsten CD-Produktionen ernteten weltweit höchstes Lob.
Dem Finanzausschuss, auf dessen Tagesordnung das RSO heute steht, suggeriert die heute präsentierte Vorlage freilich Gegenteiliges: Von einem Symphonieorchester sei im gesetzlichen Kulturauftrag „nicht explizit die Rede“. „Dann wird es Zeit, dass das RSO explizit dort erwähnt wird“, kontert Orchester-Gewerkschafter Bernhard Ziegler. „Und dass die Arbeit des RSO sich in den Programmen des ORF stärker widerspiegelt“, ergänzen Insider und fragen überdies, welche Beweise für die Erfüllung des Kulturauftrages, der ja die Hauptbegründung für die Einhebung der Pflichtgebühren darstellt, die Küniglberg-Chefs sonst aufführen können. „Das Orchester macht im Gesamtbudget des ORF 0,8 Prozent aus“, sagt Orchester-Gewerkschafter Bernhard Ziegler. „90 Prozent der Kosten will der ORF auch nach einer Ausgliederung weiterhin tragen. Bleibt ein Einsparungspotenzial von 0,08 Prozent.“
ORF-Sprecher Pius Strobl reagierte: Es gebe derzeit „keine Maßnahme, die nicht irgendeinen Gegner findet“. Zuletzt hatte der Rechnungshof-Rohbericht dem ORF nahegelegt, das RSO „wirtschaftlicher“ zu führen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.12.2008)