Westenthaler an Justiz „übergeben“

(c) APA (Roland Schlager)
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Mehrheit stimme für die Aufhebung der Immunität, nun droht der nächste Prozess. Diesmal geht es um die Delikte schwere Körper-Verletzung und Widerstand gegen die Staats-Gewalt.

Wien. Unbequem sei diese Anklagebank, hatte Peter Westenthaler bei seinem Prozess wegen falscher Zeugenaussage im Juli betont. Wahrscheinlich muss der BZÖ-Abgeordnete aber bald wieder auf dieser Bank Platz nehmen. Der Immunitätsausschuss entschied am Mittwoch, dem Wunsch der Staatsanwaltschaft nachzukommen: Der Weg für eine Auslieferung Westenthalers durch den Nationalrat ist damit frei.

Diesmal geht es um die Delikte schwere Körperverletzung und Widerstand gegen die Staatsgewalt. Westenthaler wird vorgeworfen, im Juni nach einem Fußball-EM-Spiel in Wien einen Polizisten angefahren zu haben. Dieser wollte ihm die Durchfahrt untersagen. Im zweiten Anlauf wurde Westenthaler nun vom Immunitätsausschuss ausgeliefert. Beim ersten Mal war es zu einer Vertagung gekommen. Das BZÖ hatte sich bis zum Schluss vergeblich gegen die Aufhebung der Immunität gewehrt. Die Orangen argumentierten mit der politischen Funktion des Polizisten, der SPÖ-Gemeinderat in Niederösterreich sein soll. Überdies habe der Polizist, der nach dem Vorfall über Schmerzen im Knie klagte, nie einen Amtsarzt aufgesucht. Westenthaler selbst bestreitet die Vorwürfe und ortet eine Intrige.

Erste Strafe spielt (k)eine Rolle

Das zweite Gerichtsverfahren gegen Westenthaler macht jedenfalls die Verhängung von Strafen schwierig. Denn die Verurteilung zu neun Monaten bedingt wegen Westenthalers falscher Zeugenaussage in der orangen „Prügelaffäre“ ist noch nicht rechtskräftig. Daher spiele sie im Prozess um die Polizistenaffäre einstweilen keine Rolle, erklärt im Gespräch mit der „Presse“ Strafrechtsexperte Helmut Fuchs. Wird aber die erste Strafe rechtskräftig, muss der Richter im zweiten Prozess bei einem Schuldspruch den Unrechtsgehalt aller Delikte (Falschaussage, schwere Körperverletzung, Widerstand gegen die Staatsgewalt) bedenken. Westenthaler würde also schlussendlich eine Art Gesamtstrafe bekommen.

Nicht passieren kann, dass die erste (bedingte) Strafe Westenthalers wegen der zweiten Untat automatisch in eine unbedingte umgewandelt wird. Denn der Vorfall mit dem Polizisten geschah vor der Verurteilung wegen Falschaussage. Das Gefängnis könnte dem Politiker also erspart bleiben.

In Anbetracht der drohenden Anklage wegen Körperverletzung erscheint übrigens eine Westenthaler-Aussendung von Mittwoch in ganz anderem Licht: Der BZÖ-Mann lobte die „Handschlagqualität“ des Zweiten Nationalratspräsidenten Fritz Neugebauer.

AUF EINEN BLICK

Die Immunität des BZÖ-Abgeordneten Peter Westenthaler wurde aufgehoben. Nun droht Westenthaler eine Anklage, weil er einen Polizisten angefahren haben soll. Erst im Juli war Westenthaler wegen falscher Zeugenaussage verurteilt worden (nicht rechtskräftig). [APA]

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.12.2008)


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