Parlament: U-Ausschüsse als Dauereinrichtung

(c) AP (Ronald Zak)
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Die Reform der Geschäftsordnung soll der Opposition mehr Rechte bringen. Untersuchungsausschüsse wird es auch in den kommenden Jahren geben.

Wien. Untersuchungsausschüsse wird es auch in den kommenden Jahren geben. Beide Koalitionsparteien sind jetzt bereit, dieses parlamentarische Instrument zu einem Minderheitsrecht zu machen. Das bedeutet: Auch die Opposition wird in Zukunft das Recht erhalten, einen U-Ausschuss einzuberufen.

Gesinnungswandel der ÖVP

Entscheidend ist der Gesinnungswandel der ÖVP. Während die SPÖ schon im Wahlkampf angekündigt hatte, die parlamentarischen Minderheitsrechte stärken zu wollen, war die Volkspartei immer skeptisch gewesen. Der Grund: Die drei U-Ausschüsse in der vergangenen Legislaturperiode (Eurofighter, Banken, Innenministeriums-Affären) hatten sich in erster Linie gegen die Amtsführung von ÖVP-Ministern gerichtet. Die ÖVP war da ständig in der Defensive gewesen und hatte an der Einrichtung der U-Ausschüsse selbst heftige Kritik geübt.

Der Gesinnungswandel dürfte mit den geänderten Mehrheitsverhältnissen im Nationalrat zusammenhängen. Zwar wäre – da die Koalition gegenseitiges Überstimmen im Parlament ausgeschlossen hat – gegen die ÖVP keine Reform der U-Ausschüsse möglich gewesen. Aber die Opposition hatte ein wirksames Druckmittel in der Hand: Für Verfassungsgesetze brauchen die Regierungsparteien die Zustimmung zumindest einer weiteren Fraktion. Und die wird es – so wurde der Regierung signalisiert – nicht geben, so lange nicht die Minderheitsrechte ausgebaut werden.

Ab 18. Dezember wird jetzt über die Reform der Geschäftsordnung (und damit auch über die U-Ausschüsse) verhandelt. Zentraler Punkt für die ÖVP: U-Ausschüsse dürfen nicht mehr Tribunalcharakter haben, sagt Klubdirektor Werner Zögernitz. Dies sei nach Ansicht der Volkspartei bei den letzten U-Ausschüssen der Fall gewesen. Der Weg dorthin: Vorsitzender solle kein aktiver Politiker sein. Werde das umgesetzt, werde man sich in Organisationsfragen auch einigen können. Dazu gehöre beispielsweise eine Begrenzung der Zahl der U-Ausschüsse.

Während die SPÖ ihre Verhandlungsposition nicht publik machen will, äußern die Grünen recht klare Vorstellungen. Der Abgeordnete Peter Pilz, dessen Vorsitzführung im Eurofighter-U-Ausschuss von der ÖVP heftig kritisiert worden ist, wehrt sich gegen den unabhängigen Vorsitzenden. „Nur weil sich die ÖVP vor mir fürchtet, heißt das nicht, dass alle 183 Mandatare ungeeignet sind“, so Pilz zur „Presse“. Auch bei der ÖVP sieht er etliche Kandidaten für die Vorsitzführung.

VfGH als Schlichtungsstelle

Sehr wohl zustimmen will Pilz bei der Beschränkung der Zahl der Ausschüsse. Mehr als zwei bis drei gleichzeitig seien nicht sinnvoll. Klären wollen die Grünen die bei den letzten U-Ausschüssen umstrittene Frage der Aktenvorlage. Wenn ein Ministerium die angeforderten Akten nicht liefern will, solle der Verfassungsgerichtshof die Streitfrage entscheiden. Schärfere Sanktionen will Pilz bei Aussage-unwilligen Zeugen: Da soll der U-Ausschuss selbst Geldstrafen verhängen dürfen – die dann aber bei Gericht angefochten werden können.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.12.2008)


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