In Deutschland hebelte die Post den Wettbewerb durch einen Mindestlohn aus. Hierzulande könnte die Post dieses Ziel durch den neuen Kollektiv-Vertrag erreichen.
Wien. Seit über einem Jahr tobt der Rechtsstreit. Diese Woche gab es eine neue Entscheidung: Laut dem Oberverwaltungsgericht Berlin ist der seit Jahresbeginn geltende Mindestlohn in der deutschen Postbranche rechtswidrig. Das Urteil bestätigte eine Entscheidung der ersten Instanz vom März. Die Post geht erneut in Berufung – der Mindestlohn bleibt vorerst in Kraft. Egal, wie der Rechtsstreit schlussendlich ausgeht, die Post gewinnt auf jeden Fall Zeit. Zeit, in der der seit Jahresbeginn liberalisierte Markt behindert wird.
Der deutsche Mindestlohn war ein politischer Kompromiss, da die Liberalisierung des Postmarktes in Deutschland vorgezogen wurde. Laut EU-Richtlinie muss dies spätestens per Anfang 2011 passieren – so auch in Österreich. Die staatlichen Exmonopolisten versuchen natürlich ihre neuen Konkurrenten mit allen Mitteln zu bekämpfen. Der Mindestlohn, der zwischen der Deutschen Post und der Gewerkschaft ausverhandelt und dann vom Gesetzgeber verabschiedet worden ist, war dabei eine effektive Methode. Die Konkurrenten der Post können zwar einerseits meist effizienter arbeiten, da sie keinen großen Verwaltungsapparat aus der Zeit des Monopols mitschleppen, andererseits müssen sie sich jedoch neu auf dem Markt etablieren und Kunden erst gewinnen. Deshalb bedeuten Mindestlöhne für sie eine oft unüberwindbare Markteintrittsbarriere.
Für die Konsumenten, denen die Liberalisierung aufgrund des Wettbewerbs niedrigere Preise bringen soll, bedeutet dies, dass es eben keinen Wettbewerb und somit auch keine niedrigeren Preise gibt. Und auch für die Beschäftigten in der Postbranche ist der Mindestlohn nicht immer positiv. Jene, die bei der staatlichen Post angestellt sind, haben natürlich Vorteile. Ihre Jobs sind besser abgesichert. Jene bei den Konkurrenten haben oft gar keine Jobs mehr. Mit Einführung des Mindestlohns ging beispielsweise der Post-Konkurrent PIN in Konkurs – rund 8000 Menschen verloren ihren Arbeitsplatz. Und auch neue Jobs werden nun nicht mehr geschaffen. Ursprünglich wollte PIN heuer weitere 10.000 Leute einstellen.
Neue Regeln für Selbstständige?
In Österreich steht ein gesetzlicher Mindestlohn zwar nicht zur Diskussion. Allerdings sollen die Sozialpartner einen neuen Kollektivvertrag für die gesamte Postbranche aushandeln. Bislang hat die heimische Post einen eigenen Kollektivvertrag, die Konkurrenten zahlen ihre angestellten Mitarbeiter nach anderen Kollektivverträgen (Spedition oder Handel). Der Großteil der Zusteller bei den Post-Konkurrenten – die bislang vor allem Zeitungen und unadressierte Prospekte zustellen – ist jedoch als Selbstständige beschäftigt. Unklar ist, ob auch diese unter den Branchenkollektivvertrag fallen sollen, wie es die Post-Gewerkschaft verlangt.
Angesichts der Macht von Post und Post-Gewerkschaft dürfte sich dieser Vertrag am bisherigen Post-Kollektivvertrag orientieren und so einen De-facto-Mindestlohn auf Post-Niveau erzeugen. Laut Post-Gewerkschaft sind die Löhne der Post-Mitarbeiter zwar auf demselben Niveau wie bei den angestellten Mitarbeitern der Konkurrenz. Doch laut einem Gutachten des IHS, das die Post in Auftrag gegeben hat, liegen die durchschnittlich ausgezahlten Löhne um 30 bis 40 Prozent darüber. Ein Kollektivvertrag für die ganze Branche auf diesem Niveau würde – ähnlich wie in Deutschland – den Wettbewerb am Postmarkt im Keim ersticken.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.12.2008)